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Mail an alle wegen Krankmeldung einer Person
SVAbackagain:
Dann lass doch einfach das Schwätzen sein. Oder schmeiß einen Euro in eine Parkuhr und erzähl es der. Mangelhafte Sachverhaltsschilderungen sind ein Mangel, den einzig der Fragesteller zu verantworten hat.
WasDennNun:
--- Zitat von: SVAbackagain am 26.01.2023 10:31 ---Es ist eben keine Information. Für Vermutungen Dritter ist man nicht verantwortlich.
--- End quote ---
Natürlich ist es eine Information von gleicher Qualität, wie die vorherige Information. Angereichert mit der Information, dass es (höchstwahrscheinlich) eine unplanmäßig Fehlzeit ist, da sie ansonsten schon in der ersten Datenübermittlung gestanden hätte.
Und genau das ist eine vermeidbare und unnötige zusätzliche Info, die an alle verbreitet wird! Und verstößt in meinen Augen gegen das Prinzip, der in der DSGVO geforderten Datenminimierung.
Eine Email am Tag inkl. bis dahin angelandete Krankmeldungen, Dienstreisen und Kaffeeflecken, sowie Feuerwehreinsätze ist ausreichend.
da muss man nicht jede Nachmeldung durch das ganze Haus verbreiten, weil ...s.o.
Dass das viele nicht so sehen und begreifen, welchen Informationsgehalt Metainformationen haben und man auch diese als kritisch anzusehen hat, ist halt üblich und tragisch oder überfordert einige (mitlesende ausgeschlossen).
--- Zitat von: Matze1986 am 26.01.2023 11:33 ---Manche Schwätzer müssen es eben sinnlos in die Länge ziehen...
--- End quote ---
Die Schwätzer schwätzen aber über etwas anderes, was du nicht bemerkt zu haben scheinst.
Über offensichtliche DSGVO Vergehen braucht man nicht schwätzen, über die nicht offensichtlichen schon.
SVAbackagain:
Du behauptest erneut, dass Vermutungen Dritter eine Information seien. Das sind sie eben nicht. Die Nachmeldung muss nicht mal bedeuten, dass die Abwesenheit unplanmäßig wäre. Das allein wäre bereits eine bloße Vermutung und keine Information.
WasDennNun:
--- Zitat von: SVAbackagain am 26.01.2023 13:57 ---Du behauptest erneut, dass Vermutungen Dritter eine Information seien. Das sind sie eben nicht. Die Nachmeldung muss nicht mal bedeuten, dass die Abwesenheit unplanmäßig wäre. Das allein wäre bereits eine bloße Vermutung und keine Information.
--- End quote ---
Nein, ich rede von der in der DSGVO geforderten Datenminimierung.
Ob die Daten fehlerhaft interpretiert werden ist hierfür ohne Belang.
Und wenn durch die Datenübertragung ersichtlich wird:
Sie an, die Frau Blau wird Montags sehr häufig als Fehltag nachgemeldet. (keine Vermutung, sondern ein Datum was übertragen wurde)
Dann ist das eine unnötige Datenübermittlung und könnte leicht durch Datenminimierung entschärft werden.
Ob man dann daraus interpretiert, dass Frau Blau ein Wochenendalkoholproblem hat oder Ihre Sekretärin Frau Grün zu dämlich ist, die planmäßigen auswärtigen Montagstermine von Frau Blau rechtzeitig einzutragen, spielt keine Rolle.
SVAbackagain:
Der einzige, der immer auf Vermutungen und Interpretationen abstellt, bist Du. Es wird zu einem Zeitpunkt, zu dem die Information vorliegt, diese weitergegeben. Die Information selbst ist nicht zu beanstanden. Du stellst ständig darauf ab, was irgendwer daraus interpretieren oder vermuten könnte. Das ist jedoch völlig irrelevant, denn Interpretationen und Vermutungen sind keine Informationen.
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