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Höhe des Familienzuschlags
Kurhesse:
--- Zitat von: Roja am 01.02.2023 17:31 ---Vielleicht hat jemand anderes ja etwas mehr Gehirn als "xap" und kann mir die Frage netterweise beantworten...
Ich verstehe § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG so, dass diese Voraussetzung bei mir erfüllt wäre. Demnach wäre der Familienzuschlag 285,40 EUR (Stufe 2 komplett und nicht den Unterschiedsbetrag aus Stufe 1 und 2 gem. § 40 Abs. 3 BBesG).
Im Rechner habe ich die Option zwischen "verheiratet 1 Kind" und "nicht verheiratet 1 Kind" zu wählen. Nehme ich "nicht verheiratet 1 Kind" (was ja richtig ist) kommt der Unterschiedsbetrag in Höhe von 131,52 EUR als Familienzuschlag raus.
Mangels weiterer Wahlmöglichkeiten im Rechner stellte sich mir daher die genannte Frage. Sind die Optionen im Rechner unvollständig oder verstehe ich die Berechnung falsch?
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Er hat doch recht mit den Rechner!!!! Als Bundesbeamter zur Not ans BVA wenden oder einfach an die Pers Abt.
Step75:
--- Zitat von: officebuyman am 11.02.2023 22:54 ---Guten Abend, bevor ich einen neuen Thread öffne würde ich meine Frage zunächst hier stellen. Ich heirate demnächst, an wen muss ich das melden zwecks Familienzuschlag? An die interne Personalabteilung oder an die Bundeskasse? Reicht eine Kopie der Heiratsurkunde? Danke und Liebe Grüße
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Die Heirat an die pers melden und an die bezügestelle mit der Erklärung Familienzuschlag.
Kurhesse:
--- Zitat von: Step75 am 12.02.2023 05:46 ---
--- Zitat von: officebuyman am 11.02.2023 22:54 ---Guten Abend, bevor ich einen neuen Thread öffne würde ich meine Frage zunächst hier stellen. Ich heirate demnächst, an wen muss ich das melden zwecks Familienzuschlag? An die interne Personalabteilung oder an die Bundeskasse? Reicht eine Kopie der Heiratsurkunde? Danke und Liebe Grüße
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Die Heirat an die pers melden und an die bezügestelle mit der Erklärung Familienzuschlag.
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Dann bekommt es die Bezügestelle zweimal. Die Pers. Abt. muss es ja auch weiterleiten.
bgler:
--- Zitat von: Kurhesse am 12.02.2023 01:33 ---Er hat doch recht mit den Rechner!!!!
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Eben nicht, wie bereits dargelegt weist der Rechner nicht alle in Frage kommenden Optionen aus. Erst denken, dann schreiben :)
Kurhesse:
--- Zitat von: bgler am 12.02.2023 15:45 ---
--- Zitat von: Kurhesse am 12.02.2023 01:33 ---Er hat doch recht mit den Rechner!!!!
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Eben nicht, wie bereits dargelegt weist der Rechner nicht alle in Frage kommenden Optionen aus. Erst denken, dann schreiben :)
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