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Nachweis von Fremdsprachenkenntissen als Fremdsprachenassistentin
PA2023:
Hallo,
der TVöD macht m. E. keine Aussage dazu, inwieweit Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen sind.
Ich befinde mich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und mein Vorgesetzter möchte die zweite Fremdsprache anerkennen, für die ich allerdings nur 6 Jahre Schulbildung (7.-12. Klasse Gymnasium) nachweisen kann. Reicht es aus, wenn der Vorgesetzte bestätigt, dass die zweite Sprache zu mind. 5 % geläufig ausgeübt wird oder kann die Verwaltung dann ein Zertifikat/Zeugnis verlangen?
Vielen Dank im Voraus für Hinweise zu diesem Thema.
WasDennNun:
Natürlich kann die Verwaltung das verlangen und danach entscheiden, ob sie dir die Tätigkeiten übertragen will.
Organisator:
--- Zitat von: PA2023 am 02.02.2023 11:29 ---Hallo,
der TVöD macht m. E. keine Aussage dazu, inwieweit Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen sind.
Ich befinde mich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis und mein Vorgesetzter möchte die zweite Fremdsprache anerkennen, für die ich allerdings nur 6 Jahre Schulbildung (7.-12. Klasse Gymnasium) nachweisen kann. Reicht es aus, wenn der Vorgesetzte bestätigt, dass die zweite Sprache zu mind. 5 % geläufig ausgeübt wird oder kann die Verwaltung dann ein Zertifikat/Zeugnis verlangen?
Vielen Dank im Voraus für Hinweise zu diesem Thema.
--- End quote ---
Wenn es keine anderslautenden Regelungen gibt entscheidet der Arbeitgeber in eigenem Ermessen.
SVAbackagain:
Für die Eingruppierung sind Fremdsprachenkenntnisse ohne Relevanz.
WasDennNun:
Für die Eingruppierung sind nur die auszuübenden Tätigkeiten relevant.
@PA2023 ich gehe davon aus, dass die "Verwaltung" und nicht dein Vorgesetzter befugt ist, deine auszuübenden Tätigkeiten zu ändern, sofern es sich um eine EG relevante Änderung handelt?
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