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Nachweis von Fremdsprachenkenntissen als Fremdsprachenassistentin

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WasDennNun:

--- Zitat von: PA2023 am 03.02.2023 15:21 ---Vielen Dank, ich glaube, jetzt habe ich es verstanden:

Mir müssen die Tätigkeiten "Sekretariats- und Büroarbeiten in einer zweiten Fremdsprache" übertragen werden und daraus folgt die Eingruppierung in die 9a.

Es gibt keine Regelung dazu, wie der Nachweis der Kenntnisse zu erbringen ist. Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers, in meinem Fall ist das mein unmittelbar Vorgesetzter. Er überträgt mir schriftlich diese neuen Aufgaben.

--- End quote ---
Wenn dein Vorgesetzter auch befugt ist Arbeitsverträge zu unterschreiben, dann ist das der Weg.

Wenn nicht, dann muss dir die Tätigkeit von jemanden übertragen werden, der auch Arbeitsverträge unterschreiben darf.
Denn eine solche Tätigkeitsänderung ist ja eine Änderung am Arbeitsvertrag.

PA2023:
Hallo noch mal,

wir sind jetzt so weit, dass die Verwaltung all Eure Aussagen als richtig anerkennt. Der neueste Move ist jetzt, dass die Direktoren nachweisen sollen, dass wir tatsächlich in der zweiten Fremdsprache arbeiten. Dabei muss gesagt werden, dass die Wissenschaftswelt sehr dynamisch ist. Alles läuft über zeitlich begrenzte Projekte und nur weil es jetzt gerade vielleicht zwei Kooperationspartner in Frankreich gibt, heißt das nicht, dass das immer so ist (oder war). Die eigenen Mitarbeiter zählen wohl nicht, die müssen schließlich Englisch sprechen können. Für uns ist das alles unlogisch. Könnt Ihr etwas dazu sagen, inwieweit der Vorgesetzte seine Neubewertung der Stelle begründen muss? Man hat in der Verwaltung wohl Angst vor der Revision und will alles wasserdicht machen.

Vielen Dank!!

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