Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Nachweis von Fremdsprachenkenntissen als Fremdsprachenassistentin

<< < (2/5) > >>

PA2023:
Wir werden als Fremdsprachenassistenten grundsätzlich -- egal, welche Tätigkeiten wir ausüben -- nach Anzahl der Sprachen eingruppiert (siehe folgender Auszug).

Ich arbeite an einem Max-Planck-Institut. Dort sind die Direktoren die höchste Instanz. Die Verwaltung ist untergeordnet und muss umsetzen. Leider ist der neue Verwaltungsleiter nicht gut informiert und hat schon mehrfach falsche Aussagen zu dem Thema gemacht. Wir wollen uns also selbst informieren, um unseren Antrag entsprechend untermauern zu können.

Hier ein Auszug aus dem TVöD dazu:

"Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

16.1 Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (Fremdsprachensekretärinnen und -sekretäre)

Entgeltgruppe 9a
Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (Fremdsprachensekretärinnen und -sekretäre), die in zwei fremden Sprachen Sekretariats- und Bürotätigkeiten geläufig ausüben. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)

Entgeltgruppe 8
Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten (Fremdsprachensekretärinnen und -sekretäre), die in einer fremden Sprache Sekretariats- und Bürotätigkeiten geläufig ausüben. (Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 3)"

PA2023:
Organisator hat gesagt: "Wenn es keine anderslautenden Regelungen gibt entscheidet der Arbeitgeber in eigenem Ermessen."

... und das ist das, wie es wohl auch andere Institute praktizieren. Aber das steht eben nirgendwo. Ich wollte nur sichergehen, dass ich es nicht übersehen habe. Wenn hier auch keiner eine Regelung dazu kennt, wird es so sein, dass der Vorgesetzte nur entscheiden muss, ob ihm der Nachweis, der erbracht wird, reicht. Dem steht dann keine Regelung entgegen.

SVAbackagain:
Das sind Eingruppierungsregelungen. Bei der Eingruppierung trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung und es ist auch völlig egal, ob Du überhaupt über Fremdsprachenkenntnisse verfügst.

PA2023:

--- Zitat von: WasDennNun am 02.02.2023 13:13 ---Natürlich kann die Verwaltung das verlangen und danach entscheiden, ob sie dir die Tätigkeiten übertragen will.

--- End quote ---

Ich kann die Fremdsprachenkenntnisse bis zur 12. Klasse natürlich nachweisen und werde das auch tun. Es war nur unklar, ob der AG jetzt ein aktuelles Zertifikat o. ä. verlangen dürfte.

PA2023:

--- Zitat von: SVAbackagain am 02.02.2023 14:23 ---Das sind Eingruppierungsregelungen. Bei der Eingruppierung trifft der Arbeitgeber keine Entscheidung und es ist auch völlig egal, ob Du überhaupt über Fremdsprachenkenntnisse verfügst.

--- End quote ---

Meinst Du damit, wenn der AG entscheidet, ich bekomme die EG9a, dann ist es so. Egal, ob ich wirklich die Kenntnisse in der 2. FS habe?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version