Guten Morgen,
das Nieders. Ministerium für Finanzen hat auf eine Nachfrage zu GZA und Erkrankung in 2019 für Landesbedienstete mitgeteilt, dass eine Erkrankung im GZA grundsätzlich nicht zur Gutschrift des geminderten Zeitguthabens führt.
Grundsätzlich heisst nun mit Ausnahmen :-)
wir haben eine Mitarbeiterin, die einen Tag GZA beantragt hat und an diesem Tag mit starker Migräne Au erkrankt ist, dieses direkt morgens mitgeteilt hat, zum Arzt gegangen ist und für 2 Tage AU geschrieben wurde.
eine Gutschrift des GZA soll es nun - aufgrund der og. Regelung - nicht geben. Wie handhabt ihr dieses? Macht ihr Ausnahmen, wenn eine ärztliche AU vorgelegt wird, gibt es Ausnahmen, die euch bekannt sind?
Die erkrankgte MA ist sehr zuverlässig
Danke für eure Einschätzung
kcpb