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[Allg] Als Beamte/r freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

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crosenkr:
Frei verfügbar: https://www.finanztip.de/gesetzliche-rentenversicherung/rentenpunkte-kaufen/  und https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/ und https://www.finanztip.de/blog/renten-serie-teil-4-freiwillig-einzahlen-bessern-sie-ihre-rente-auf/


Leider hinter Paywall: https://m.faz.net/aktuell/finanzen/zum-etf-depot-in-sechs-schritten-einsteiger-guide-17728284.html?premium=0x291d6ba3ff64aa335781053ea7ca827a

Organisator:

--- Zitat von: ACDSee am 06.02.2023 15:56 ---Ich verstehe die Frage nicht.

Nach 3 Jahren Einzahlungen über 100 € / Monat in einen weltweit gestreuten ausschüttenden ETF bekommst du selbst ohne Wachstum 3.600 € zusammen. Bei nur 2% Ausschütungsrendite sind das schon 72 € an Ausschüttungen (6 € monatlich) - ganz ohne Kapitalverzehr - und mit Freistellungsauftrag sogar steuerfrei. Der Wert der Anlage schwankt natürlich, aber es ist dein Geld (Sondervermögen) und wäre im Fall der Fälle täglich verfügbar.

Angesichts einer solchen Optionen wüsste ich nicht, warum ich mehr Geld als nötig in die Rente investieren sollte.

--- End quote ---
nach 3 Jahren Einzahlungen in dieser Höhe würdest du 3x6€ = 18 € Rente monatlich bekommen.

Rentenonkel:
Aus dem Versicherungsverhältnis entsteht normalerweise auch ein Leistungsanspruch für den Fall der Krankheit oder der Erwerbsminderung, im Alter und zur Absicherung der Hinterbliebenen. Diese Vorteile kann man als Beamter allerdings nur teilweise nutzen. Gleichwohl ist diese Risikoabsicherung auch in dem freiwilligen Beitrag eingebaut und schmälert so die "Rendite".

Im Einzelnen bietet Ihnen die Rentenversicherung dabei:

Hilfe bei Krankheit

Sind Sie erkrankt, kann aus der Versicherung eine medizinische Maßnahme zur Rehabilitation erbracht werden. Sollten Sie darüber hinaus Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ist unter Umständen die Erbringung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel Umschulung) möglich. Als Beamter ist man allerdings von diesen Leistungen ausgeschlossen.

Schutz bei Erwerbsminderung

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbstätigkeit im gewissen Umfang nicht ausüben, kann die Rentenversicherung aufgrund der gezahlten Pflichtbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligen. Freiwillige Beiträge tragen in der Regel nicht zur Erfüllung der Grundvoraussetzungen einer solchen Rente bei. Daher kann man sich so seinen Erwerbsminderungsschutz nicht aufrecht erhalten.

Wirtschaftliche Absicherung im Alter

Die freiwilligen Beiträge können, wie für Arbeitnehmer auch, zu einem Anspruch auf Regelaltersrente führen (für Geburtsjahrgänge nach 1963 ab dem 67. Lebensjahr). Es ist auch möglich, damit einen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente (zum Beispiel ab dem 63. Lebensjahr) zu erwerben, wenn man insgesamt mindestens 35 Jahre zusammen bekommt. Eine vorgezogene Altersrente ist aber gegebenenfalls mit einem Rentenabschlag verbunden.

Wirtschaftliche Absicherung der Hinterbliebenen

Bei Tod der/des Versicherten kann aus der Versicherung für Ihre Hinterbliebenen ein Anspruch auf Witwen- und Waisenrenten bestehen. Die freiwilligen Beiträge können so auch den Schutz für Hinterbliebene verbessern.

Finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung im Alter

Die Rentenversicherung zahlt Ihnen als Rentner einen Zuschuss zu den Aufwendungen ihrer privaten Krankenversicherung. (zur Zeit 8,1 %)

Förderung bei der „Riesterrente“

Als Beamtin steht Ihne auch die Fördermöglichkeiten der sogenannten Riesterrente offen. Der Aufbau der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge wird so auch über das Beschäftigungsverhältnis als Beamtin ermöglicht. Gerade bei Teilzeit und mit kindergeldberechtigten Kindern ist die Förderung trotz aller Kritik sehr gut. Daher wäre der Aufbau einer staatlich geförderten Riester Rente anstelle der freiwilligen Beitragszahlung in die gesetzliche Rente eine überlegenswerte Alternative. Es bieten allerdings nicht mehr alle Anbieter Neuverträge an. Hilfe bei der Entscheidung für den richtigen Anbieter kann man sich über die Stiftung Warentest (Finanztest) oder die Verbraucherzentralen holen.

Opa:
Grundsätzlich ist die Option, Rentenpunkte zu erwerben, etwas für gut verdienende Menschen ab 50, die von einer hohen Lebenserwartung ausgehen. Das bei Finanztip geschilderte Modell steht erst ab dem 50. LJ zur Verfügung und lohnt sich in erster Linie deshalb, weil die freiwilligen Zahlungen als Altersvorsorge steuerlich absetzbar sind.

In deinem Fall gingest du ein hohes Risiko ein, weil Rente und Pension zusammentreffen. Hier gibt es Deckelungen, die dazu führen können, dass der insgesamt ausgezahlte Betrag geringer ist als die Summe von Rente und Pension eigentlich wäre. Und selbst das ist nicht kalkulierbar, weil sich die Rechtsgrundlagen in der langen Zeit bis zur Altersgrenze komplett verändern könnten. Wenn in 5 Jahren beschlossen würde, dass beim Zusammentreffen von Rente und Pension die Rentenanwartschaft der ruhegehaltsfähigen Zeit zugeschrieben wird und im Gegenzug der separate Rentenanspruch wegfällt, sind auch deine Beiträge weg.

Vor allem deshalb würde ich ebenfalls einen ETF-Sparplan starten.
Such dir einfach eine Direktbank ohne Kontoführungs- und Depotgebühren mit Sparplänen, bei denen keine Ordergebühr anfällt und leg los.

Die ersten Schritte werden bei Finanztip ganz gut erklärt.

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