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[HB] Familienergänzungszuschlag

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SwenTanortsch:
Ein Widerspruch ist generell erst einmal kostenfrei. Er hat nur zur Folge, dass der eigene Anspruch bis zu seiner negativen Bescheidung aufrechterhalten wird. Zugleich veranlasst er die Verwaltung, die eigene Entscheidung zu prüfen. Kommt sie dabei zu dem Schluss, dass der Widerspruch sachgerecht ist, wird sie ihre Entscheidung korrigieren. Kommt sie hingegen zu dem Schluss, die Entscheidung sei sachlich einwandfrei, wird sie den Widerspruch negativ bescheiden. Danach stände dann der Weg vor das Verwaltungsgericht offen, so wie das Malkav unlängst dargelegt hat. Jener Weg wäre mit Kosten verbunden, die allerdings nicht allzu hoch ausfallen dürften, ggf. hat Dein Kollege auch eine Rechtsschutzversicherung oder er ist Mitglied einer Gewerkschaft, bei der man anfragen könnte, ob sie ein Musterverfahren finanziell begleiten würde. Politisch würde dieser Weg die sich anbahnende neue Landesregierung gleich zu Beginn ggf. deutlich unter Druck setzen - wobei dieser Druck sowieso bereits im Kessel ist, da das Bundesverfassungsgericht in seiner anstehenden Entscheidung eine heute bereits absehbare Entscheidung treffen wird, da in den Jahren 2013 und 2014 - dem von ihm betrachteten Klagezeitraum - das Mindestabstandsgebot eklatant verletzt worden ist, wie es aktuell hier gezeigt wird:

http://www.zbr-online.de/
www.zbr-online.de/click_buy/2023/schwan.pdf

Ergo: Ich würde anstelle Deines Kollegen einem entsprechenden Bescheid auf jeden Fall widersprechen. Das kostet nichts und er hätte daraufhin Gelegenheit, sich im Anschluss zu überlegen, ob er dann den Klageweg beschreiten wollte - sofern eine solche Klage einigermaßen sachgerecht begründet werden würde, dürfte es so kommen, wie das Malkav unlängst dargelegt hat.

Zauberberg:
Danke Swen !
Ich meinte, ob der negatie Widerspruchsbescheid kostenpflichtig ist. Danke !
Weiter hatte ich selbst überlegt, ob meine Kollege nicht vielleicht eine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmt. Das würde nach meiner Erfahrung, aber nach dem negativem Grundbescheid eine Anfrage bei der Versicherung voraussetzen, denn mit dem negativem Grundbescheid ist der Schaden für den Kollegen entstanden und somit kann die Anfrage bei der Rechtsschutzvericherung erfolgen und dann vielleicht bei Zusage der Kostenübernahme schon der Widerspruch durch einen Fachanwalt der Versicherung oder eines freien Fachanwalt vorgenommen werden. Sehe ich dass richtig ? So, braucht er sich nicht selber an die Formulierung auf einem Rechtsgebiet aufmachen, auf welchem er nicht sicher ist und eine Anwalt hat mehr "Power/Anerkennung" bei der Behörde.

SwenTanortsch:
Ein Widerspruch muss anders als eine Klage nicht umfassend begründet werden, Zauberberg. Der Widerspruch hemmt zunächst nur den Vollzug der von ihm bezweifelten Verwaltungsentscheidung und soll der Verwaltung Gelegenheit geben, ihre Entscheidung sachlich zu prüfen. Entsprechend bedarf es keines umfassenden Widerspruchsschreibens, da die Beweisführungslast der eigenen Sicht erst im Klageverfahren umfassend zu erfolgen hat. Entsprechend kann ausgehend von der Rechtsmittelbelehrung, die der ablehnende Bescheid standardisiert enthalten wird, ein kurzer Rechtsbehelf formuliert werden, der dann als solcher statthaft ist. Alles, was dafür notwendig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung 4 C 2.18 vom 09.05.2019 klargestellt: https://www.bverwg.de/090519U4C2.18.0

Ich gehe davon aus, dass Dein Kollege auch an dieser Stelle hier im Forum bei der Formulierung Unterstützung erhält, sofern er den Bescheid - natürlich anonymisiert - hier einstellt, nachdem er ihn erhalten hat. Darüber hinaus würde ich zum jetzigen Zeitpunkt an Stelle des Kollegen tatsächlich eine entsprechende Anfrage stellen. Gegebenenfalls kann er, sofern das notwendig sein sollte, sein Anliegen mit dem sachlich unterfüttern, was ich hier unlängst geschrieben habe.

Zauberberg:
@Swen, ich habe meinem Kollegen Deine Argumente an die Hand gegeben . Soll er diese ruhig in der Widerspruchsbegründung aufnehmen. Vielleicht wird dem Wiederspruch ja mit dieser Argumentation abgeholfen.
Parallel soll er nach dem Erhalt des Bescheides bei der Rechtsschutzversicherung anfragen.
Bin echt gespannt auf den Bescheid !

SwenTanortsch:
Wünsch Deinem Kollegen alles Gute von mir und halte uns hier auf dem Laufenden, Zauberberg...

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