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Wie komme ich an die VBL Beiträge nach knapp 4 Jahren Einzahlung

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gerzeb:

--- Zitat von: Marina am 09.02.2023 20:30 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 09.02.2023 17:58 ---
--- Zitat von: Marina am 09.02.2023 16:17 ---Hallo Rentenonkel, danke für die Infos. Bei der anderen ZVK habe ich beim Vertragswechsel ebenfalls einen Antrag gestellt und mir wurden die Beiträge erstattet. Somit werden die Zeiten nicht zusammen gerechnet. Bei der VBL habe ich demnach keine 60 Monate Wartezeit erfüllt und werde die auch nicht erfüllen. Ich finde die Gesetzesänderung, die ja recht neu ist, wird von der VBL zum Nachteil der ausgeschiedenen Arbeitnehmer ausgelegt. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe und lieben Gruß.

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Vielleicht wird der Vorteil anhand eines konkreten, etwas vereinfachten Rechenbeispiels deutlicher:

Nehmen wir mal an, Du hast 4 Jahre lang etwa 2500 EUR brutto verdient. In dieser Zeit wurden von Deinem Gehalt etwa 1.700 EUR in die VBL eingezahlt. In dem gleichen Zeitraum hat der Arbeitgeber etwa 8200 EUR eingezahlt. Je nach Alter bei der Einzahlung erwirbt man daraus Versorgungspunkte. Nehmen wir mal an, Du bist mittleren Alters. Dann sind etwa 12 Versorgungspunkten durchaus realistisch. Daraus hättest Du eine VBL Rente von etwa 48 EUR zu erwarten.

Um eine solche Altersrente bei einem privaten Anbieter Deines Vertrauens aufzubauen, benötigt man etwa 12.500 bis 15.000 EUR Kapital. Bei einer zusätzlichen Versorgung für den Fall der Erwerbsminderung wäre der Betrag nochmal 10 bis 20 % höher.

Mit einer einmaligen Abfindung von 1.700 EUR steht man sich da deutlich schlechter, selbst wenn man dieses Geld noch die nächsten x Jahre in ETF Fonds investiert. Das liegt daran, dass der Arbeitgeberanteil von 8200 EUR der Solidargemeinschaft der VBL zugute kommt und eben nicht mit ausgezahlt wird. Diesen Anteil hat man sich aber auch erarbeitet.

Insofern ist die neue Regelung gegenüber der alten finanziell die für die Versicherten, die mehr als drei aber weniger als fünf Jahre eingezahlt haben, die langfristig deutlich bessere.

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Das ist mir alles durchaus bewusst. Ich bin aber erst 37 und wer weiß, ob ich jemals so alt werde, dass ich überhaupt Rente erhalte.  [bla bla]

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Na dann, wofür überhaupt arbeiten? Ab zum Jobcenter, Bürgergeld beantragen und das Leben in vollen Zügen genießen. Falls du doch so alt wirst gibt es schließlich immer noch die Grundsicherung im Alter  8)



--- Zitat von: Marina am 09.02.2023 20:43 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 09.02.2023 18:55 ---Manche Leute sind einfach allergisch gegen Geld. Klagen um Geld zu verlieren,  auf die Idee muss man erstmal kommen.

Hat da etwa jemand zu viele Klarna-Schulden angehäuft? Dafür gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.

So bald Anträge in der mündlichen Verhandlung gestellt werden, ist das Arbeitsgerichtsverfahren nicht mehr kostenlos.

Die Neuregelung ist vorteilhaft und gilt für Arbeitsverträge ab 2018. Nach ihren Angaben ist die 36 Monate Wartezeit erfüllt.

Richter sind übrigens sehr allergisch, wenn man solche Fantasieklagen einreicht.

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Noch einer mit Unterstellungen 😂 kennt ihr die Gesetze in diesem Land? Du bist der zweite hier, den ich anzeigen könnte.


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Ohne Worte... Dann bitte nicht zögern, buch dir bitte noch heute das One-Way-Ticket in den Dschungel...

Da du ja aber scheinbar eine ganz schlaue bist, beantworte mir bitte eine Frage... Seit wann gibt es einen g. D. bei der BA, wo man in die VBL einzahlt? Dachte immer, das wäre Angestellten vorbehalten?

Marina:
Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.

Britta2:
Eventuell könnte ein Anwalt beraten, ob Du das eingezalte Geld besser kampflos abschreiben solltest.
Fakt ist - weil Du erst 37 bist - was aus diesen bisherigen Einzahlungen später als Zusatzrente ausbezahl wird, ist eine billige Lachnummer.  Ja, es ist frustrierend, zumal man zwangsangemeldet ist ... 
Ich glaube nicht dass Du hier im Forum echte Hilfe erhalten kannst, wie Du Deine Einazhlungen zeitnah in voller Höhe zurück bekommst.

Herbert Meyer:

--- Zitat von: Britta2 am 10.02.2023 08:18 ---Eventuell könnte ein Anwalt beraten, ob Du das eingezalte Geld besser kampflos abschreiben solltest.
Fakt ist - weil Du erst 37 bist - was aus diesen bisherigen Einzahlungen später als Zusatzrente ausbezahl wird, ist eine billige Lachnummer.  Ja, es ist frustrierend, zumal man zwangsangemeldet ist ... 
Ich glaube nicht dass Du hier im Forum echte Hilfe erhalten kannst, wie Du Deine Einazhlungen zeitnah in voller Höhe zurück bekommst.

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Auch wenn wir das angenommene Bruttogehalt der Petentin von 2.500 auf 4.000 Euro erhöhen, lohnt es sich mit Sicherheit nicht einen Anwalt hinzuzuziehen, denn der lässt sich nicht mit Luft und Liebe entlohnen. Selbst bei einer Rechtsschutzversicherung wäre es fraglich, ob die Versicherung bei einem solchen Sachverhalt Leistung gewährt...

Und dass es sich bei dein bereits erworbenen Ansprüchen nicht um eine "billige Lachnummer" handelt, wurde bereits vorgerechnet. Wie angeführt lassen sich die erworbenen Ansprüche durch keinerlei Direktversicherung oder ETF-Sparplan schlagen und auch im Ausland benötigt man ja irgendeine Form der Altersvorsorge.

gerzeb:

--- Zitat von: Marina am 10.02.2023 07:59 ---Angestellte im g. D. bei der BA. So nennt sich das zumindest. Ab der TE IV ist man im gehobenen Dienst. Nicht?
Auf die anderen Kommentare werde ich nicht mal eingehen.

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Wie sich irgendetwas irgendwo nennt ist vollkommen irrelevant. Bei Angestellten gibt es keinen gehobenen Dienst. Es handelt sich um eine Laufbahngruppe bei Beamten

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