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Eingruppierung Personalratsvorsitzender

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Kaiser80:
Wie bereits gesagt, bleibt die Eingruppierung unberührt.
Dennoch darf die (vollumfänglichen) Freistellung nicht zur Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs führen. Berücksichtigung bei Bewerbungsverfahren, Nachzeichnung  von Vergleichsgruppen etc. Literatur und Rechtsprechung gibt's da reichlich.
Nach meiner Erfahrung sind die PR, die auf derartiges Procedere pochen,  die beim AG bzw Dienstherren beliebtesten Personalräte...

ElBarto:
Die EG bleibt.
Allerdings darf man Dich nicht schlechterstellen als die Mitarbeiter welche Deine Tätigkeit -von der Du freigestellt bist- ausüben.

Sollte die Tätigkeit plötzlich mit EG 9 B bewertet werden und die anderen Mitarbeiter höhergruppiert werden, dann muss das auch bei Dir passieren.

Organisator:

--- Zitat von: Kaiser80 am 08.02.2023 17:44 ---Wie bereits gesagt, bleibt die Eingruppierung unberührt.

--- End quote ---

Selbstverständlich. War auch eher eine Neben-Diskussion.

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