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Eingruppierung Personalratsvorsitzender

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FGL:

--- Zitat von: Herke am 08.02.2023 13:53 ---Derzeit bin ich Sachbearbeiter im Steueramt, EG9a.

Nehme ich bei einer Freistellung für den Personalrat meine Eingruppierung mit, oder gibt es seitens des Dienstherren Spielraum im Hinblick auf die Eingruppierung?
--- End quote ---
Tarifbeschäftigte haben keinen Dienstherrn.

brian:
Aua, und das im Personalrat und weiß sowas nicht?

Schokobon:
Da die Mitglieder des PR nicht zwingend aufgrund von Fachkenntnissen gewählt werden ergibt sich kein Zusammenhang aus der Mitgliedschaft zum PR und dem Vorliegen derartiger Kenntnisse.

E15TVL:
Wäre aber trotzdem mal interessant zu sehen, wo ein "Personalratsvorsitzender" mit seinen typischen Tätigkeiten landen würde, wenn man die Tätigkeitsmerkmale entsprechend der EntgO anlegt. EG 3 weil vielleicht "eingehende fachliche Einarbeitung" notwendig ist?

Organisator:

--- Zitat von: E15TVL am 08.02.2023 15:52 ---Wäre aber trotzdem mal interessant zu sehen, wo ein "Personalratsvorsitzender" mit seinen typischen Tätigkeiten landen würde, wenn man die Tätigkeitsmerkmale entsprechend der EntgO anlegt. EG 3 weil vielleicht "eingehende fachliche Einarbeitung" notwendig ist?

--- End quote ---

vielleicht aber auch gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im BPersVG, Beamten- und Tarifrecht, Arbeitsrecht sowie selbständige Leistungen um den Ermessens- und Entscheidungsspielraum nutzen zu können?

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