Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Unterweisung Stichsäge
Flying:
Klingt irgendwie nach dem Prinzip "Wer (zu) viel fragt, kriegt (zu) viele Antworten".
Opa:
--- Zitat von: Elke1980 am 18.02.2023 12:51 ---3.) Mein Abteilungsleiter hat mich, obwohl "Bürohengst", unterwiesen und dies schriftlich dokumentiert.
--- End quote ---
Ist das einzige, worauf es ankommt. Damit bist du rechtlich abgesichert und die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit verbleibt beim Arbeitgeber bzw. beim Abteilungsleiter, sollte er damit seine Kompetenzen überschritten haben.
Insider2:
Sofern dem Abteilungsleiter die Unternehmerpflicht nicht übertragen wurde, kann er soviel unterweisen wir er will und es bringt nichts.
Flying:
--- Zitat von: Insider2 am 22.02.2023 09:01 ---Sofern dem Abteilungsleiter die Unternehmerpflicht nicht übertragen wurde, kann er soviel unterweisen wir er will und es bringt nichts.
--- End quote ---
Naja, der Mitarbeiter ist abgesichtert, da er nicht davon ausgehen muss, dass der Abteilungsleiter bewusst oder unbewusst seine Kompetenzen überschreitet.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version