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Unterweisung Stichsäge

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FGL:

--- Zitat von: Elke1980 am 12.02.2023 20:29 ---Klingt bescheuert, aber immerhin reden wir vom öffentlichen Dienst.
--- End quote ---
Wir reden vor allem davon, dass bei Vorliegen eines Arbeitsunfalles die BG auf der Matte steht und überprüft, ob der Arbeitgeber seinen Unterweisungspflichten nach § 12 ArbSchG nachgekommen ist und falls dies versäumt worden ist, den Arbeitgeber in Regress nimmt. Insofern ist die geschilderte Praxis, die Stichsäge nur an Personen herauszugeben, die zuvor in deren Handhabung unterwiesen worden sind, absolut richtig. Was es mit dem Unfallversicherungsschutz macht, wenn ein employee gone rogue diese Abläufe bewusst umgeht, kann ich leider nicht beurteilen, sollte aber in die Überlegungen einbezogen werden.

Elke1980:
Danke für Eure Rückmeldungen. Um mal ein paar Dinge nachzutragen:

1.) Eine Stichsäge ist für mich nichts neues. Mein Mann ist Handwerker und Ingenieur, zusammen haben wir einen alten Kornspeicher zum Wohnhaus umgebaut. Wir haben zusammen noch 20 funktionsfähige Finger.

2.) Dem Hausmeister habe ich seine schäbige Stichsäge längst zurückgegeben und noch in dieser Woche eine neue im örtlichen Fachhandel exklusiv für "mein" Labor gekauft.

3.) Mein Abteilungsleiter hat mich, obwohl "Bürohengst", unterwiesen und dies schriftlich dokumentiert.

4.) Irgendeinen Tod muss man ja sterben. ;-)

5.) Parallel hatte ich in einem Forum für Sicherheitsfachkräfte gefragt und umgehend herausgefunden, dass die Parkinsonschen Gesetze zutreffend sind.

Insider2:
Neben den ganzen von Vorgaben von Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften, DGUV Regeln und DGUV Informationen, stelle ich in Frage, ob deine selbst gekaufte Stichsäge als ortsveränderliche elektrische Anlage geprüft ist und somit überhaupt ohne weiteres betrieben werden darf.

Gartenilse:
Bitte schaut auch mal in die Betriebssicherheitsverordnung, v. a. Gefährdungsbeurteilung, Prüfung der sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und schriftliche Betriebsanweisung
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

Alles das sind zu beachtende Dinge, also nicht einfach "loslegen".
Im Falle eines (Un)Falles werden alle diese Vorschriften auf ihre Einhaltung geprüft und wenn grobe Schnitzer passiert sind, kann das echt Geld kosten. Manche solcher Arbeitsunfälle landen vor Gericht, nachzulesen in der Zeitschrift "Sicher ist sicher".
Vordrucke für Betriebsanweisungen findet man zu Hauf bei den BG-Seiten.

Organisator:
Ansonsten veröffentlichen die BGs schon seit Jahrzehnten Sicherheitsunterweisungen per Video, eine der ersten Folgen behandeltete den sicheren Umgang mit Flurförderfahrezeugen, exemplarisch mit dem Protagonisten "Klaus".

Vielleicht Gibt es so etwas auch für Pendelhubsägen?

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