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Zusätzliche Arbeit
FBFlo:
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
ich Beamter im gehobenen Dienst in A10 verrichte an meiner Planstelle im Referat A die entsprechende Arbeit.
Seit einiger Zeit arbeite ich zusätzlich als Leiter (interim) in einer anderen übergeordneten Abteilung (B), diese Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt.
Also eine A10 Stelle (vollzeit) plus eine A15 Stelle im höheren Dienst (vollzeit), was eine Doppelbelastung darstellt.
Eine entsprechende Zulage, bekomme ich nicht.
Meine Frage wäre, da ich ja recht kostengünstig arbeite, habe ich wenigstens einen Anspruch auf Berücksichtigung in der Beurteilung mit entsprechender Bemerkung und Benotung?
Grüße
FB
Opa:
--- Zitat von: FBFlo am 13.02.2023 15:09 ---Hallo,
ich habe mal eine Frage:
ich Beamter im gehobenen Dienst in A10 verrichte an meiner Planstelle im Referat A die entsprechende Arbeit.
Seit einiger Zeit arbeite ich zusätzlich als Leiter (interim) in einer anderen übergeordneten Abteilung (B), diese Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt.
Also eine A10 Stelle (vollzeit) plus eine A15 Stelle im höheren Dienst (vollzeit), was eine Doppelbelastung darstellt.
Eine entsprechende Zulage, bekomme ich nicht.
Meine Frage wäre, da ich ja recht kostengünstig arbeite, habe ich wenigstens einen Anspruch auf Berücksichtigung in der Beurteilung mit entsprechender Bemerkung und Benotung?
Grüße
FB
--- End quote ---
Die dienstliche Beurteilung trifft nach einem objektivierten Maßstab Aussagen zu Leistung, Eignung und Befähigung des Beamten. Sie muss zwingend Angaben über das Funktionsamt sowie das Statusamt enthalten.
Eine halbwegs sinnvolle Beurteilung, die gleichzeitig A10 und A15 abbildet dürfte kaum machbar sein. Abgesehen davon ist ein erhebliches Organisationsversagen zu vermuten, wenn es sich wie dargestellt um zwei Vollzeitstellen handelt, die von dem A10er dennoch über längere Zeit allein bewältigt werden können. Noch dazu aus zwei unterschiedlichen Referaten, sprich: Fachgebieten.
Insofern ist entweder der Sachverhalt unvollständig bis unzutreffend dargestellt oder die Behörde versteht unter „Verwendungsbreite“ den Zustand nach übermäßigem Alkoholkonsum.
pommes:
--- Zitat von: FBFlo am 13.02.2023 15:09 ---Hallo,
ich habe mal eine Frage:
ich Beamter im gehobenen Dienst in A10 verrichte an meiner Planstelle im Referat A die entsprechende Arbeit.
Seit einiger Zeit arbeite ich zusätzlich als Leiter (interim) in einer anderen übergeordneten Abteilung (B), diese Stelle ist im höheren Dienst angesiedelt.
Also eine A10 Stelle (vollzeit) plus eine A15 Stelle im höheren Dienst (vollzeit), was eine Doppelbelastung darstellt.
Eine entsprechende Zulage, bekomme ich nicht.
Meine Frage wäre, da ich ja recht kostengünstig arbeite, habe ich wenigstens einen Anspruch auf Berücksichtigung in der Beurteilung mit entsprechender Bemerkung und Benotung?
Grüße
FB
--- End quote ---
Also wenn du A10 bekommst und A15 vertritts steht dir rechnerisch eine A25 zu. Da es eine solche Besoldung nicht gibt geht es nach A16 bei B weiter. Müsste also B9 sein.
Tagelöhner:
Einfach durchhalten...zum Dank gibt's dann Laufbahnaufstieg + 5-fache Sprungbeförderung weil man solche Überflieger wie Dich direkt in die Spitzenämter heben muss.
FBFlo:
A: Ich bin weder ein Überflieger sonst auch nichts, es sind einfach keine Leute mehr da, kann ich auch nichts dafür.
B: Dumme Sprüche, brauch ich keine.
C: Sprungbeförderung ist im Beamtenrecht nicht vorgesehen (By) außer mit dem LPA aber deren Beteiligung ist faktisch unmöglich.
Aber dennoch bleibe ich gelassen, höflich und sage danke für die Antworten.
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