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Zusätzliche Arbeit
Organisator:
Nun, wo der TE weg ist, hätte ich da ne ergänzende Frage. Ist eine Übertragung von Aufgaben nach A15 für eine. Oberinspektor im Sinne der amtsangemessen Beschäftigung überhaupt zulässig?
brian:
Seit wann wird ein Beamter nach der Wertigkeit der übertragenen Tätigkeiten bezahlt? Das ist doch gerade eins der vielen Nachteile gegenüber Angstellten, dass das eben gerade nicht so ist.
FearOfTheDuck:
Grundsätzlich mag das stimmen, die Frage ist, ob das seine Grenzen hat?
Im Sachverhalt dient der sogar Beamte außerhalb seiner Laufbahn. Müsste man nicht zumindest schauen, ob er dazu befähigt ist?
was_guckst_du:
..wohlmöglich irrt der TE selbst...und übernimmt als A10er ein paar unwesentliche Aufgaben aus dem unbesetztem Bereich A15 und glaubt - in Überschätzung seiner eigenen Wertig- u. Wichtigkeit - er müsse den ganzen Laden schmeissen...
...nur so ist mir die vorgetragene Konstellation vorstellbar, ohne an ein Fake zu denken...
FearOfTheDuck:
Auch möglich. Nicht jede Leiter führt ganz nach oben... ;)
Bliebe die grundsätzliche Frage von Organisator.
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