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Frage zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Krankengeldzuschuss durch AG
SVAbackagain:
Die Verfristung ist unabhängig davon, ob sie thematisiert wird.
Isie:
--- Zitat von: huck62 am 15.02.2023 10:38 ---Mir würde ja schon reichen, wenn der AG meinen Anspruch bestätigen würde...
Die Gehaltssoftware der Personalabteilung hat keinen Zuschuss berechnet und ausgewiesen. Anscheinend sucht man jetzt, ob und in welcher Höhe mir so ein Zuschuss zusteht bzw. wie dieser manuell berechnet wird...
Keine Ahnung...
Wenn der Anspruch verfristet sein sollte, wird es peinlich für meinen AG...
Meine Schreiben sind eigentlich eindeutig...
--- End quote ---
Falls dein Arbeitgeber zutreffend das Nettokrankengeld für die Berechnung herangezogen hat, müsste sich ein KGZ ergeben, sofern dein Entgelt einigermaßen konstant ist. Oder war dein Entgelt, das Basis für das Krankengeld war, erheblich höher als das Entgelt während der Entgeltfortzahlung bzw. das fiktive Entgelt während des KGZ-Zeitraumes?
huck62:
Zunächst einmal Danke an alle hier, die sich mit meinem Anliegen befasst haben...
@ISIE
Mein Entgelt war konstant.
Kennt jemand die genaue manuelle Berechnung für den Krankengeldzuschuss...? Mein AG will jetzt alles manuell nachrechnen. Und das ist wohl sehr aufwendig.
Isie:
Zuerst muss ein fiktives Entgelt für die Tage berechnet werden, für die Krankengeld zusteht. Dafür werden vom Bruttomonatsentgelt (ohne VL) fiktiv die gesetzlichen Abzüge (ohne VBL) berechnet und abgezogen. Das ist das fiktive Nettoentgelt eines vollen Monats. Davon berechnest du 3/31 und ziehst davon das Nettokrankengeld für 3 Tage ab. Wenn eine Differenz verbleibt, ist das der Krankengeldzuschuss.
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