Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Krankengeldzuschuss durch AG
Isie:
Es sei denn, der Arbeitgeber betrachtet die bisherigen Schreiben als fristgerechte Geltendmachung i. S. des § 37 TVöD. Probieren kann man es ja...
Organisator:
--- Zitat von: Isie am 14.02.2023 14:56 ---Es sei denn, der Arbeitgeber betrachtet die bisherigen Schreiben als fristgerechte Geltendmachung i. S. des § 37 TVöD. Probieren kann man es ja...
--- End quote ---
Kommt auf die Schreiben an. Im Zweifel würde aber jeder Mitarbeiter regresspflichtig, der ohne Zahlungsverpflichtung eine Zahlung leistet.
huck62:
Mir würde ja schon reichen, wenn der AG meinen Anspruch bestätigen würde...
Die Gehaltssoftware der Personalabteilung hat keinen Zuschuss berechnet und ausgewiesen. Anscheinend sucht man jetzt, ob und in welcher Höhe mir so ein Zuschuss zusteht bzw. wie dieser manuell berechnet wird...
Keine Ahnung...
Wenn der Anspruch verfristet sein sollte, wird es peinlich für meinen AG...
Meine Schreiben sind eigentlich eindeutig...
SVAbackagain:
Warum sollte es peinlich für Deinen Arbeitgeber werden, wenn Du einen Anspruch gegen ihn verfristen lässt?
huck62:
Nochmals zur Klarstellung...
Verfristen tut da nichts... Meine Schreiben und Gespräche waren eindeutig... Das ist auch bei meinem AG nicht das Thema...
Mir geht es darum, ob mein AG korrekt gehandelt hat oder ob hier bei der Software vielleicht grundsätzlich etwas falsch für meinen Anwendungsfall hinterlegt ist.
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