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Rückwirkend Erwerbsminderungsrente

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Isie:
Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht das Arbeitsverhältnis. Nur bei einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente endet das Arbeitsverhältnis. Falls die Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der Regelaltersrente bewilligt wurde, handelt es sich nicht um eine EM-Rente auf Zeit, die zum Ruhen des AV führen würde, sondern das AV endet.

Koschte:
Weiß ich. Aber auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer endet das Dienstverhältnis nicht, wenn ich einen Weiterbeschäftigungsantrag stelle.


Ich meine, diese Option ist hier aber entfallen aufgrund der befristeten Arbeitsmarktrente.

Isie:

--- Zitat von: Koschte am 16.02.2023 10:15 ---Eine Nachfrage habe ich noch. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer in Verbindung mit einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente ist es doch richtig, dass das Dienstverhältnis endet?

--- End quote ---
Meine Antwort bezog sich auf diese Frage.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Koschte am 16.02.2023 10:28 ---Weiß ich. Aber auch bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer endet das Dienstverhältnis nicht, wenn ich einen Weiterbeschäftigungsantrag stelle.


Ich meine, diese Option ist hier aber entfallen aufgrund der befristeten Arbeitsmarktrente.

--- End quote ---

Die befristete Arbeitsmarktrente wird gezahlt, weil man kein passendes Teilzeitarbeitsbeschäftigungsverhältnis von täglich 3 bis 6 Stunden hat. Sofern man der Rentenversicherung mitteilt, dass man nunmehr doch zwischen 3 bis 6 Stunden arbeitet, weil der Arbeitgeber bereit ist, mit einem ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, wird die volle Rente eingestellt und die Teilrente im Rahmen der Hinzuverdienstregelung weitergezahlt.

Die Frage der Arbeitsmarktrente folgt demnach der Frage, ob man einen Teilzeitarbeitsplatz hat, und nicht umgekehrt.

Koschte:
Dankeschön

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