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Rückwirkend Erwerbsminderungsrente

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KingTut:
Auf welcher (rechtlichen) Grundlage sind Sie denn der Meinung, Anspruch auf die Lohnfortzahlung zu haben?

Koschte:
Das hat mir noch keiner gesagt. Ich hab die Info nur vom Lohnbüro. Und ich hab mich da schon aufgeregt.

flip:
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
Bis zu dem Zeitpunkt haben Sie, solange Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. auf Krankengeld sowie -zuschuss.

Rentenonkel:
Man muss hier glaube ich zwei Zeiträume unterscheiden: Bei der ersten Arbeitsunfähigkeit im August bestand ein Anspruch auf Lohnfortzahlung, der definitiv nicht zurück gezahlt werden muss.

Anders sieht es aber bei der erneuten Lohnfortzahlung im Dezember aus. Arbeitgeber können Vorerkrankungen häufig auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung anrechnen, wenn ihr Arbeitnehmer erneut erkrankt. Da im Dezember erneut Lohnfortzahlung aufgrund einer "neuen" Erkrankung gezahlt wurde, ist fraglich, ob bei einer seit August vorliegenden Erwerbsminderung wirklich von einer neuen Erkrankung ausgegangen werden muss oder ob man nicht vielmehr davon ausgehen muss, dass seit August durchgehend Erwerbsminderung bzw. Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Erkrankung vorlag und es sich bei den wenigen Tagen der Berufstätigkeit  lediglich nur um einen missglückten Arbeitsversuch handelt. Dann wäre es ein und dieselbe Erkrankung, wodurch Vorerkrankungen angerechnet werden könnten und bei der Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung angerechnet werden. Dann wären im Dezember die 6 Wochen Lohnfortzahlung quasi schon verbraucht und es hätte eigentlich sofort wieder Krankengeld gezahlt werden müssen.

Koschte:
Mein Arbeitgeber hat bei der Krankenkasse angefragt Die haben eine nicht anzurechnende Vorerkrankung bescheinigt. Meines Erachtens war das auch falsch, aber der Arbeitgeber hat im Dezember gesagt, dass für ihn der Fall erledigt ist mit der Anfrage.

Eine Nachfrage habe ich noch. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer in Verbindung mit einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente als Arbeitsmarktrente ist es doch richtig, dass das Dienstverhältnis endet?


Bei nur teilweise Erwerbsminderung hätte ich einen Weiterbeschäftigungsantrag für 5 Stunden oder so gestellt. Ist natürlich irgendwie doof, wenn in drei Jahren die Arbeitsmarktrente nicht verlängert werden sollte. Aber man kann nicht alles haben.

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