Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einsicht in die Personalakte verweigern = Absage im Bewerbungsverfahren?
Katieflower:
Guten Tag zusammen,
dies ist mein erster Post im Forum und ich weiss nicht ob ich hier richtig bin, würde mich aber dennoch über Antworten freuen.
Ich bin Angestellte einer Kommunalverwaltungsbehörde (VKA) in Bayern und befinde mich Bewerbungsverfahren für eine neue Stelle (ebenfalls Kommune VKA). Nun sieht es so aus, dass ich eine Zusage für die neue Stelle erhalte. Allerdings soll ich mein Einverständnis dafür geben, dass die neue Behörde Einsicht in meine Personalakte nehmen. Hier habe ich ein mulmiges Gefühl, da ich leider zwei Abmahnungen und mehrere, teils mehrwöchige, Krankmeldungen habe. Daher gehe ich leider davon aus, dass es hieran scheitern wird. Meine Frage ist deshalb: Ist eine Absage garantiert wenn ich die Einsicht verweigere? Gibt es hierzu evtl. Erfahrungswerte oder Beispiel, wo es trotzdem zu einer Einstellung gekommen ist, trotz Verweigerung der Einsichtsnahme? Oder soll ich mein Einverständnis geben und hoffen dass es trotzdem klappt? Sind 2 Abmahnungen und längere Erkrankungen ein 100% KO Kriterium?
Schon mal vielen Dank für die Antworten :)
Katie
clarion:
Die Erkrankung nicht, die Abmahnung vielleicht. Kannst Du sie vielleicht entfernen lassen, oder sind sie noch zu frisch?
SVAbackagain:
Es gibt öffentliche Arbeitgeber, die fordern überhaupt keine Personalakte an. Es gibt solche, die machen das, weil sie es immer schon gemacht haben. Und solche, die der Inhalt tatsächlich interessiert. Und die alle haben unterschiedliche Einstellungen zu Abmahnungen und Arbeitsunfähigkeit. Auf Deine Frage nach Erfahrungen wirst Du eine Reihe von „Bei uns…“ und „wir…“ oder „bei meiner Bewerbung…“ erhalten, die allesamt völlig wertlos für die Beurteilung Deines Sachverhalts sind, denn selbst wenn es jemand vom Arbeitgeber, bei dem Du eine Arbeitsgelegenheit begehrst, wäre, wüsstest Du das ja nicht.
FearOfTheDuck:
Möglich ist alles.
Es kommt halt darauf, wie du pokern willst. Je nachdem, was den Abmahnungen zu Grunde liegt, könntest du auch offensiv damit umgehen und die Ereignisse schildern. Zumindest dann, wenn der neue AG auf der Einsichtnahme besteht.
ElBarto:
Kann sein, dass ich mich irre, aber Kontakt zwischen altem und neuen AG im Bezug auf Bewerber -wie es früher üblich war- ist doch inzwischen nicht mehr zulässig.
Hier wird wohl versucht das durch Deine Zustimmung zu umgehen.
Wenn die Abmahnungen älter sind kannst du die Entfernung aus der PA beantragen. Zwei bis drei Jahre bei leichteren Verstößen ohne erneut Angriffsfläche geboten zu haben wird bei Google genannt.
Natürlich bleibt auch einfach der offene und ehrliche Umgang mit der Thematik. Nutze die Gelegenheit die Dinge als erstes aus Deiner Sicht zu schildern. Je nach Grund für die Abmahnungen und für die AU-Zeiten, kann es ja sein, dass die entsprechenden Auslöser nicht mehr existent sind oder beim neuen AG nicht vorhanden.
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