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Einsicht in die Personalakte verweigern = Absage im Bewerbungsverfahren?

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SVAbackagain:
Und er das im Anforderungsprofil festgelegt hat.

Organisator:

--- Zitat von: SVAbackagain am 19.02.2023 23:30 ---Und er das im Anforderungsprofil festgelegt hat.

--- End quote ---
Was meinst du in diesem Zusammenhang mit Anforderungsprofil? Den internen Anforderungen an mögliche Bewerber?

SVAbackagain:
Ich meine das Anforderungsprofil, das ein öffentlicher Arbeitgeber vor jeder Stellenbesetzung zwingend festzulegen hat und auf dessen Grundlage die Auswahlentscheidung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien erfolgt. Kriterien außerhalb dieses Anforderungsprofil in die Bewerberauswahl einzubeziehen, ist dem öffentlichen Arbeitgeber verwehrt.

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