Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einsicht in die Personalakte verweigern = Absage im Bewerbungsverfahren?
Knorke:
--- Zitat von: ElBarto am 17.02.2023 08:12 ---
Wenn die Abmahnungen älter sind kannst du die Entfernung aus der PA beantragen. Zwei bis drei Jahre bei leichteren Verstößen ohne erneut Angriffsfläche geboten zu haben wird bei Google genannt.
--- End quote ---
Hier mal ein Auszug von der Haufe Seite:
Arbeitnehmende haben grundsätzlich das Recht, unrichtige Eintragungen in der Personalakte entfernen oder berichtigen zu lassen. Eine unrichtige Abmahnung muss der Arbeitgeber also aus der Personalakte nehmen.
Bei einer zu Recht erteilten Abmahnung sieht es anders aus. Grundsätzlich gibt es für eine solche Abmahnung keine Verjährung: Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert nicht - wie manchmal zu Unrecht angenommen - nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Somit existiert auch kein "Ablauf-oder Verfallsdatum", nach dem eine Abmahnung entfernt werden müsste.
Katieflower:
Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke ich werde pokern und der Einsichtnahme NICHT zustimmen, da die Abmahnungen leider wohl zurecht resultierten...
Roland80:
Also bei uns scheidet man aus dem Verfahren aus, wenn die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen. Dies gilt ebenfalls für die Einverständniserklärung.
RsQ:
Ist sowas denn ein Muss-Kriterium?
Organisator:
--- Zitat von: RsQ am 19.02.2023 22:08 ---Ist sowas denn ein Muss-Kriterium?
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Wenn es der AG so sieht, dann ja.
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