Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
LauraK02:
Guten Tag in die Runde.
Benötige kurz eure Hilfe. Ich arbeite seit 1.Jänner 22 in E4/3.Man bietet mir nun aufgrund weiterer zugeteilter Tätigkeiten eine Höhergruppierung in E5 zum 1.3. an.
Da ich zum 1.7. mit Rücksprache meines Leiters eine Stufenlaufzeitreduzierung anstrebe, wäre doch eine Höhergruppierung zum 1.3. kontraproduktiv, sofern ich TVL und Entgelttabelle richtig interpretiere. Oder liege ich falsch?
Kann mich jemand erhellen? Dankeschön.
Laura
Isie:
Du kommst nach E 5 Stufe 3. Wenn du die nächste Stufe in E 4 nach verkürzter Stufenlaufzeit abwartet, hast du keinen Vorteil, sondern verlierst Stufenlaufzeit in EG 5, sofern dir danach überhaupt noch die höherwertige Tätigkeit angeboten würde, die aber ebenfalls nach EG 5 St. 3 führen würde.
LauraK02:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die höherwertige Tätigkeit wird mir definitiv überschrieben. (ich mache diese bereits seit 6 Monaten).
Wenn ich deinen Post nun richtig verstanden habe, dann wäre es sinnig, die Höhergruppierung gleich per 1.3. zu beantragen, dann komme ich in E5 und verbleibe in der Stufe und die bisherige Laufzeit in dieser Stufe wird mir weiterhin angerechnet, so dass ich zum 1.7. eine Stufenlaufzeitreduzierung beantragen könnte, um in E5/4 zu gelangen.
Isie:
Du musst deine Höhergruppierung nicht beantragen, sondern bist ab dauerhafter Übertragung der Tätigkeit eingruppiert. Du solltest aber schnellstens deinen Anspruch auf das Entgelt schriftlich geltend machen, falls die dauerhafte Übertragung bereits erfolgt ist. Wenn es bisher nur eine vorübergehende Übertragung war, steht dir eine Zulage zu.
Von einer Stufenlaufzeitverkürzung in der neuen Entgeltgruppe zum 01.07. auszugehen, halte ich für illusorisch oder zumindest sehr optimistisch. Möglicherweise hast du mich in punkto Stufenlaufzeit missverstanden. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit der Höhergruppierung.
LauraK02:
Wenn ich jetzt in E5/3 eingruppiert werde, greift doch der Garantiebetrag und mein zukünftiges Brutto beliefe sich auf ca 2957,00 Euro. Eine Stufenlaufzeitreduzierung wäre somit erst nach 18 Monaten zum 1.7.24 möglich.
Würde ich bis 1.7.23 'warten' und dort eine Stufenlaufzeitreduzierung erhalten und in Stufe 4 landen, würde ich doch bei einer Höhergruppierung in E5 letztendlich ebenfalls in E5/3 landen, aber mit einem Garantiebetrag von 100 EUR was zu einem Gesamtbrutto von ca. 3057,00 Euro führen würde.
Dementsprechend wäre doch ein Abwarten bis 1.7.23 sinniger, oder sehe ich was falsch?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version