Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
LauraK02:
Guten Abend.
Ich habe nun noch eine kurze Frage zu einer potentiellen Stufenlaufzeitreduzierung. (Habe nächste Woche das Gespräch mit dem Amtsvorsteher).
Mir wurde im Vorfeld durch den Personalchef mitgeteilt, dass eine Stufenlaufzeitreduzierung erst nach der erreichten Hälfte in der jeweiligen Stufe möglich sei. (in meinem Fall also ab dem 01.07.23, ich bin seit 1.Jänner 22 in Stufe 3).
Ich hörte aber aus anderen Quellen, dass ein Stufenaufstieg von 3 in 4 jederzeit möglich ist, ohne dass eine bestimmte Zeitspanne erreicht sein muß. In den jeweiligen Paragraphen im TV L finde ich hierzu leider nichts.
Kann mir jemand sagen, welche Aussage nun korrekt ist? Danke und schönen Abend.
Laura
SVAbackagain:
Tariflich ist auch eine Verkürzung der Stufenlaufzeit auf Null möglich. Da es aber ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt ist, ob und wie er das Instrument nutzt, kann er auch solche Setzungen treffen.
MoinMoin:
In den Durchführungsrichtlinien steht oftmals eine solche Selbstbeschränkung.
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