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Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung

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Isie:
Die Höhergruppierungsmatrix ist nicht auf dem neuesten Stand.

E15TVL:
Der Rechner hingegen schon und bringt auch das von dir Isie herausgearbeitete Ergebnis hervor:
Neue Stufe in E 5 ist: Stufe 3 mit einem Garantiebetrag i. H. v. 100.00 EUR (=3057,34 EUR)

LauraK02:
Noch eine kurze Frage hierzu. Kann eigentlich eine Höhergruppierung auch rückwirkend erfolgen, wenn zb die Tätigkeit rückwirkend übertragen wird?

Isie:
Man kann keine Tätigkeit rückwirkend übertragen. Aber man kann natürlich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung korrigieren. Diese Korrektur wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem die Tätigkeit übertragen wurde.

MoinMoin:

--- Zitat von: LauraK02 am 24.02.2023 16:11 ---Noch eine kurze Frage hierzu. Kann eigentlich eine Höhergruppierung auch rückwirkend erfolgen, wenn zb die Tätigkeit rückwirkend übertragen wird?

--- End quote ---
Kannst du gestern das Haus löschen, weil es dir heut für gestern übertragen wird?
Leider nein.
Kann der AG eine von ihm nicht offiziell getätigte Aufgaben Übertragung, die von einem AN ausgeübt wurde, nachträglich als eine von ihm gewollte Aufgaben Übertragung deklarieren.
Kommt drauf an. Zum einen könnte er sich darauf berufen, dass er sich geirrt hat und nicht gewusst hat, dass es eine höherwertige Tätigkeit ist und er deswegen diese Aufgaben Zuweisung von der Führungskraft als tariflich unkritisch angesehen hat.

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