Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorgehen Höhergruppierung + Stufenlaufzeitverkürzung
Isie:
Nein, der Garantiebetrag greift nicht, weil es eine stufengleiche Höhergruppierung wäre. Falls du aus E4 St. 4 höhergruppiert würdest, würde der Garantiebetrag greifen, aber du hast dann schon einige Monate Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe verloren.
Finanziell würde sich ein Abwarten vermutlich doch lohnen. Aber bist du dir sicher, dass du dann auch sofort höhergruppiert würdest?
LauraK02:
Der Höhergruppierung steht nichts im Wege, der Stufenlaufzeitreduzierung ebenso wenig.
Die Frage ist jetzt nur, wie wir es am besten anstellen. Ich sehe es doch richtig, dass wenn ich jetzt in die E5/3 gruppiert werde, die Stufenlaufzeit von 3 Jahren von vorn beginnt, oder?
Dann wäre meine o.g. Ausführung doch sinnig, bis 1.7.23 zu warten, eine Laufzeitverkürzung zu beantragen um dann, wenn ich in E4/4 bin die Höhergruppierung in E5/3 mit Garantiebetrag von aktuell 100,00 Euro zu erhalten?
Isie:
Ja, das wäre sinnvoll, wenn Du sicher bist, dass deine Stufenlaufzeit verkürzt wird und du nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert wirst.
LauraK02:
Hallo.
Jetzt muß ich trotzdem erneut nachfragen. Stimmt die Berechnung der Webseite http://hg-tvl.bplaced.net/ oder die Höhergruppierungstabelle bei meinem Beispiel bei einer Höhergruppierung aus E4/4 heraus in E5?
Liegt der Garantiebetrag nun bei 100 Euro oder gilt der verringerte Garantiebetrag lt. Tabelle? - https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Danke
Isie:
Du kommst bei der Höhergruppierung von EG 4 Stufe 4 nach EG 5 in die Stufe 3. Da der Höhergruppierungsgewinn niedriger als 100 EUR ist bzw. sogar 0 EUR beträgt, bekommst du dein bisheriges Entgelt plus Garantiebetrag 100 EUR. Eine Deckelung des Garantiebetrages erfolgt nicht, da das Entgelt der EG 5 Stufe 4 höher ist als dein bisheriges Entgelt plus 100 EUR Garantiebetrag.
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