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Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
Wdd3:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 19:40 ---Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.
--- End quote ---
Du hast dem RTW Fahrer Vorwürfe gemacht das er übermüdet vor den Baum gefahren ist weil er nicht den Vertreter hat fahren lassen. Die Vertreterstelle ist vakant und das in vielen Städten.
SVAbackagain:
--- Zitat von: Wdd3 am 17.02.2023 20:07 ---Schuld sind also irrelevant?
Auch Schuldsprüche?
--- End quote ---
Welche Relevanz sollte Schuld hier haben.
--- Zitat von: Wdd3 am 17.02.2023 20:13 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 19:40 ---Wer hätte irgendwem Vorwürfe gemacht?
Vorwürfe sind dem AG zu machen, wenn seine Fürsorgepflichten verletzt und meinetwegen der Politik, da die Rahmenbedingungen nicht passen. "Über die Grenze gehen" ist letztendlich auf Dauer schädlich für den AN, den Punkt sollte man nicht vernachlässigen.
--- End quote ---
Du hast dem RTW Fahrer Vorwürfe gemacht das er übermüdet vor den Baum gefahren ist weil er nicht den Vertreter hat fahren lassen. Die Vertreterstelle ist vakant und das in vielen Städten.
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Nein, hat er nicht.
FearOfTheDuck:
Habe ich tatsächlich nicht. Ich habe lediglich die Geschichte anders erzählt. Du Wdd3 nimmst den Fahrer in Schutz, der keine Pause macht, ich nehme ihn in Schutz, wenn er Pause gemacht hat.
Natürlich bin ich froh, wenn ich Hilfe bekomme, was für ein seltsamer Einwand.
Nein, ich bin nicht in der PKV versichert und von deinem Erfahrungsschatz in dem Bereich bin ich mit Sicherheit weit weg oder von dem persönlichen Erleben von was_guckst_du s Frau. Im Prinzip sind wir uns ja einig, dass das Problem eben nicht beim Rettungsassistenten oder bei der Krankenpflegerin liegt. Der Kern des Problems liegt in der vakanten Stelle, trotzdem kann es doch nicht auf den Rest der Belegschaft abgewälzt werden.
Organisator:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 17.02.2023 20:36 ---. Der Kern des Problems liegt in der vakanten Stelle, trotzdem kann es doch nicht auf den Rest der Belegschaft abgewälzt werden.
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Und daran, dass der Rest der Belegschaft das mit sich machen lässt. Hat der AG dann auch keinen Grund, etwas zu ändern. Wenn's nicht gerade lebensbedrohlich ist und der Mitarbeiter am Ende seiner Arbeitzeit nach Hause geht un dem AG berichtet, was an Aufgaben noch übrig geblieben ist, hat der AG ausreichend Möglichkeiten, Abhfe zu schaffen. Und auch erst dann kommt er überhaupt in die Notlage, diese AG-Aufgabe auch wahrzunehmen.
was_guckst_du:
...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
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