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Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte
SVAbackagain:
Ob das anfallende Arbeitspensum mit dem vorhandenen Personalkörper erledigt werden kann, ist ein reines Arbeitgeberproblem.
Organisator:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 21:39 ---...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
--- End quote ---
Zum Beispiel. Erst dann kommt nämlich überhaupt Handlungsdruck beim AG auf, wenn der Patient fragt, was denn das soll.
Außerdem: warum sollte der AG einseitig von seinen vertraglichen Pflichten abweichen dürfen?
was_guckst_du:
@SVAbackagain...du hast Recht...
....trotzdem darf man in der Pflege nicht nach den Maßstäben der Verwaltung oder eines Produktionsbetriebes rechnen...der Bauantrag darf vielleicht man liegen bleiben oder eine Lieferfrist nicht eingehalten werden oder ein Qulitätsmsngel im Rahmen der Gewährleistung behoben werden...
...eine medizinische Behandlung bedarf oft keinen Aufschub...auch wenn der AG dafür die Verantwortung zu Tagen hätte
was_guckst_du:
--- Zitat von: Organisator am 17.02.2023 21:50 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 21:39 ---...nach der Devise "habe von den 10 dringenden Chemotherapien heute nur 5 geschafft, gucke aber mal, ob ich es vielleicht morgen schaffe" ::)
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Zum Beispiel. Erst dann kommt nämlich überhaupt Handlungsdruck beim AG auf, wenn der Patient fragt, was denn das soll.
Außerdem: warum sollte der AG einseitig von seinen vertraglichen Pflichten abweichen dürfen?
--- End quote ---
..wenn der Patient dann noch in der Lage ist , nachzufragen
..
Organisator:
--- Zitat von: was_guckst_du am 17.02.2023 21:53 ---...du hast Recht...
....trotzdem darf man in der Pflege nicht nach den Maßstäben der Verwaltung oder eines Produktionsbetriebes rechnen...der Bauantrag darf vielleicht man liegen bleiben oder eine Lieferfrist nicht eingehalten werden oder ein Qulitätsmsngel im Rahmen der Gewährleistung behoben werden...
...eine medizinische Behandlung bedarf oft keinen Aufschub...auch wenn der AG dafür die Verantwortung zu Tagen hätte
--- End quote ---
Deswegen schrieb ich ja das ein oder andere Mal, "wenn keine Lebensgefahr besteht". Ansonsten können medizinische Behandlungen auch verschoben werden. Nur wenn es unangenehm wird, ergibt sich auch Handlungsdruck.
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