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Ausnahme ArbzG für Teilzeitkräfte

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FGL:

--- Zitat von: clarion am 18.02.2023 00:36 ---Was soll ein Krankenhaus machen,  wenn diie Klinik voll und das Personal  unterbesetzt ist? Die Leute auf der Straße liegen lassen? Es ist sehr weltfremd zu sagen, all das sei ein AG Problem.
--- End quote ---
Nein, es ist sogar absolut zutreffend, dass all das das alleinige AG-Problem ist. An keiner Stelle wird es zum AN-Problem, wenn der AN es nicht zu seinem Problem macht.

was_guckst_du:
...es ist vor allem ein Problem der aktuellen und der potentiellen  Patienten...also ein Problrm von uns allen

SVAbackagain:
Irgendwas mag irgendwann irgendwie immer das Problem von irgendwem sein. Möglicherweise ergibt sich auch ein Problem für die Lappen oder die Nenzen daraus. Im Arbeitsverhältnis, um das es hier geht, ist es einzig und allein ein Arbeitgeberproblem, das der Arbeitnehmer tunlichst nicht zu seinem machen sollte, da er ansonsten durch seinen Helferkomplex ein ursächliches Problem für ausbleibende Verbesserungen in seinem und gleichartigen Arbeitsverhältnissen darstellt.

clarion:
Das ist Quatsch. Wenn jemand in der Pflege Dienst nach Vorschrift macht,  wird sich nix verbessern.  Wenn keine Pflegekräfte am Markt sind, dann können auch keine eingestellt werden.

SVAbackagain:
Nein, Du bist nur wie üblich sehr begrenzt im Denken. Du verstehst sehr offensichtlich Marktmechanismen nicht mal im Ansatz noch trüge Deine Behauptung, es seien keine Pflegekräfte am Markt. Wir haben einen EU-Arbeitsmarkt. Zudem stehen dem Arbeitgeber auch organisatorische Maßnahmen zur Verfügung, um Pflegekräfte von administratorischen und dokumentarischen Aufgaben zu entlasten. Und selbst wenn das alles nicht trüge, sind doch die Arbeitsbedingungen einer Pflegekraft, die Arbeitgeberprobleme nicht zu ihren Problemen macht, besser als die einer Pflegekraft, die dies tut.

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