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[Allg] Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?

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Jepsen:
Hallo zusammen,

meine Partnerin ist seit einem Jahr Beamtin und hat davor seit ihrem Abitur vor ca. 11 Jahren im Rahmen von Ferienjobs, Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft und als Angestellte im Öffentlichen Dienst ca. 50 Monate in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.

- Macht es Sinn, dass sie die häufig genannten 60 Monate mit Nachzahlungen auffüllt, um im Alter einen zusätzlichen Rentenanspruch zu haben? Was könnten Gründe dafür sein? Was Gründe dagegen?

- Könnte ihr diese Zusatzrente irgendwann auf ihre Pension angerechnet werden?

- Die Alternative wäre ja, sich die bisher eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen und privat z. B. in einem ETF anzulegen.

- Wie lange könnte sie freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung leisten? Noch ist sie Beamtin auf Probe und ich habe gelesen, dass es so lange - bis zur Lebzeitverbeamtung - möglich sein soll.

- Was kann man mit den zusätzlichen Einzahlungen in die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)​ machen? Die kann man sich nach unseren bisherigen Recherchen nicht auszahlen lassen.

Vielen Dank für die Antworten im Voraus!

Thomber:
Moin, andere hier kennen sich besser aus beim Thema Rente aber ich kann Dir immerhin sagen:

WENN Rente + Pension > max. Pensionsanspruch, dann wird gekürzt. Erreicht ein Beamter also die volle Pensionshöhe, dann müsste die Rente komplett verrechnet, also die Pension gekürzt werden.

Poincare:
Auch hier ist das Bundesland ggf. relevant. In BW wäre es ggf. ein Vorteil, die 60 Monate nicht voll zu machen, weil AN Zeiten nur dann als ruhegehaltsfähig anerkannt werden können.

Ob die Rente angerechnet wird, hängt von der erreichten oder erreichbaren Pension ab. Hier kann man ausrechnen, wieviel maximal möglich ist, und wieviel wahrscheinlich ist (ist Vollzeittätigkeit geplant bis zur Pension etc.).

Einzahlen als Beamte kann man meine ich immer, eigentlich sollte auch nur Rente aus der Pflichtversicherung auf die Pension angerechnet werden. Hier kann man sich aber sicher bei der GRV gut beraten lassen.

was_guckst_du:
..wenn sie vor 11 jahren Abitur gemacht hat, dürfte sie jetzt höchstens 30 sein und ist somit mit 29 Beamtin georden. Selbst wenn keine vorherigen Zeiten angerechnet werden, könnte sie an die 40 Jahre als Beamtin arbeiten (wahrscheinlich sogar länger, wenn die Altersgrenze bis dahin hochgesetzt wird).

Wahrscheinlich lohnt es sich daher, die Rentenbeiträge, sofern es nicht mehr als 60 Monate sind, auszahlen zu lassen.

hondafahrer26:
Warum damit nicht warten, bis es tatsächlich absehbar ist, wie hoch der Ruhegehaltssatz ist? Könnte ja sein, dass sich größere Pausen oder Teilzeiten ergeben aufgrund von Erziehungszeiten oder ähnlichem. Was dann noch fehlt, ließe sich durch freiwillige Zahlungen an die DRV mit einem Rentenanspruch auffüllen. Ist irgendwann der Höchstruhegehaltssatz absehbar, kann man es sich ja immer noch auszahlen lassen.

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