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[Allg] Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?
hondafahrer26:
--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 18:25 ---
--- Zitat von: hondafahrer26 am 20.02.2023 17:28 ---
--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 16:59 ---ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn
1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist
und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird
--- End quote ---
Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.
--- End quote ---
im umkehrschluss heisst das, wenn sie die max mögliche pension bekommen sollte dann hat sie pechgehabt weil dann die rentenbeiträge/rente nie ausgezahlt werden
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Ja, in diesem Fall ist das so. Aber eben nicht in jedem Fall.
Erichdoppelpunkt:
--- Zitat von: hondafahrer26 am 20.02.2023 18:30 ---
--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 18:25 ---
--- Zitat von: hondafahrer26 am 20.02.2023 17:28 ---
--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 16:59 ---ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn
1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist
und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird
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Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.
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im umkehrschluss heisst das, wenn sie die max mögliche pension bekommen sollte dann hat sie pechgehabt weil dann die rentenbeiträge/rente nie ausgezahlt werden
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Ja, in diesem Fall ist das so. Aber eben nicht in jedem Fall.
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ja du hast in diesem fall recht :)
meinte das "auf jeden fall" so, dass man nie weiß, welche pension man bekommt, wie sich die gesetze ändern und die rendite bei auszahlung und eigener anlage in wertpapiere die bessere alternative darstellen. daher lieber den spatz in der hand als die taube auf dem dach
AR76:
--- Zitat von: Ozymandias am 20.02.2023 16:38 ---
Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.
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Kurz zwischengefragt - was meinst du damit? Ich werde die Pensionshöchstsumme vermutlich erreichen, aber auch eine gesetzliche Rentenversicherung von knapp über 200 Euro aktuell aufgrund Nachversicherung und Angestelltenzeit.
Zahlt dann die GRV einen Zuschuss zur PKV?
Ozymandias:
--- Zitat von: AR76 am 20.02.2023 21:47 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 20.02.2023 16:38 ---
Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.
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Kurz zwischengefragt - was meinst du damit? Ich werde die Pensionshöchstsumme vermutlich erreichen, aber auch eine gesetzliche Rentenversicherung von knapp über 200 Euro aktuell aufgrund Nachversicherung und Angestelltenzeit.
Zahlt dann die GRV einen Zuschuss zur PKV?
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Ja, zahlt die GRV auf Antrag. Sind derzeit sogar 8,1%. Formular R0820 + ggf. Formular R0821. Sind also rund 16 Euro mtl. zusätzlich.
Die GRV wird auch anders besteuert, vor 2040 etwas niedriger. Und es gibt 102 Euro Werbungskostenpauschale zusätzlich in Anlage R, da die Pension in Anlage N landet. Nur so als Hinweis. Generell trotzdem etwas doof, aber keine ganze Katastrophe.
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