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[Allg] Beamte: Was tun mit bisheriger Altersvorsorge?

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Ozymandias:

--- Zitat von: hondafahrer26 am 20.02.2023 16:29 ---Warum damit nicht warten, bis es tatsächlich absehbar ist, wie hoch der Ruhegehaltssatz ist? Könnte ja sein, dass sich größere Pausen oder Teilzeiten ergeben aufgrund von Erziehungszeiten oder ähnlichem. Was dann noch fehlt, ließe sich durch freiwillige Zahlungen an die DRV mit einem Rentenanspruch auffüllen. Ist irgendwann der Höchstruhegehaltssatz absehbar, kann man es sich ja immer noch auszahlen lassen.

--- End quote ---

Der Betrag bleibt aber nominal gleich - z.B. 2000 Euro Beitragserstattung heute und selber anlegen sind eben mehr als 2000 Euro in 30 Jahren zu kassieren.

Frauen schaffen wegen Kindern, Teilzeit etc. im Durchschnitt nur 60% und bekommen selten den Höchstsatz bei der Pension.

Tendiert man zur Erstattung, dann lieber früher aus dem gerade genannten Grund - dann verliert man halt die AG-Beiträge.
Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.

hondafahrer26:

--- Zitat von: Ozymandias am 20.02.2023 16:38 ---
--- Zitat von: hondafahrer26 am 20.02.2023 16:29 ---Warum damit nicht warten, bis es tatsächlich absehbar ist, wie hoch der Ruhegehaltssatz ist? Könnte ja sein, dass sich größere Pausen oder Teilzeiten ergeben aufgrund von Erziehungszeiten oder ähnlichem. Was dann noch fehlt, ließe sich durch freiwillige Zahlungen an die DRV mit einem Rentenanspruch auffüllen. Ist irgendwann der Höchstruhegehaltssatz absehbar, kann man es sich ja immer noch auszahlen lassen.

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Der Betrag bleibt aber nominal gleich - z.B. 2000 Euro Beitragserstattung heute und selber anlegen sind eben mehr als 2000 Euro in 30 Jahren zu kassieren.

Frauen schaffen wegen Kindern, Teilzeit etc. im Durchschnitt nur 60% und bekommen selten den Höchstsatz bei der Pension.

Tendiert man zur Erstattung, dann lieber früher aus dem gerade genannten Grund - dann verliert man halt die AG-Beiträge.
Tendiert man zum Auffüllen, dann kann man es auch noch kurz vor knapp machen. Vorteil, es gibt noch 8% PKV-Zuschuss zusätzlich auf die Rente steuerfrei.

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Kommt auf die Anlage an, würde ich vermuten. Die Rentenpunkte haben sich teilweise ja gar nicht so schlecht entwickelt im Vergleich zu den Zinsen eines Bankkontos.

Erichdoppelpunkt:
ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

hondafahrer26:

--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 16:59 ---ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

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Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.

Erichdoppelpunkt:

--- Zitat von: hondafahrer26 am 20.02.2023 17:28 ---
--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 16:59 ---ich meine, dass die auszahlung der bisherigen rentenbeiträge nur dann auszahlbar sind, wenn

1) unter 60 monate
2) sie beamtin auf lebenszeit ist


und es lohnt sich immer, sich das geld auszahlen zu lassen da es ansonsten im alter mit der beamtenpension verrechnet wird

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Wie hier im Thread ausgeführt, stimmt das so nicht. Es erfolgt eine Anrechnung, wenn durch die Kombination von Rente + Beamtenversorgung die jeweilige Höchstgrenze überschritten ist. Wird die Höchstgrenze nicht überschritten, erfolgt keine Anrechnung.

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im umkehrschluss heisst das, wenn sie die max mögliche pension bekommen sollte dann hat sie pechgehabt weil dann die rentenbeiträge/rente nie ausgezahlt werden

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