Autor Thema: IT-Fachkräfte Zulage und Herabstufung meiner Entgeldgruppe  (Read 5403 times)

maxL009

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo Zusammen,

ich habe im Jahr 2020 als IT-Systemadministrator in einer Kommune Angefangen. Ich wurde zum Anfang in der Entgeldgruppe E9b Stufe 2 eingestellt. Zusätzlich bekam ich noch noch die IT-Fachkräfte Zulage in höhe von 500€ Monatlich. Mein Aufgabengebiet: IT (Rathaus und 5 Außenstellen darunter auch eine Schule)  und Öffentlichkeitsarbeit.

Über die IT-Zulage besteht auch ein gesonderter Vertrag. Nun zu meinen Fragen.

Wir fangen mit der IT-Zulage an: Im Dezember 2020 wurde mir mitgeteilt das mir die Zulage gestrichen wird, weil ich angeblich zu viel Verdiene. Das hat der Gemeinderat bei uns entschieden. Wenn ich dem nicht zustimme wird mir gekündigt (damals war ich noch in der Probezeit). Ich habe dem mündlich zugestimmt und ab 01.01.2021 war die Zulage dann weg. Meine einzige Bedingung war, dass ich die Öffentlichkeitsarbeit abgebe. Was ich dann auch zu einem Teil gemacht habe. Jedoch immer noch stellvertretend dafür zuständig war.

Ich habe jedoch nichts unterschrieben noch habe ich das irgendwie schriftlich mitgeteilt bekommen. Ist das Rechtens?

Jetzt zu meiner Herabstufung: Wie oben beschrieben wurde ich zu E9b Stufe 2 eingestellt und bin jetzt mittlerweile Stufe 3. Nun will mich der Arbeitgeber zu E9a Stufe 3 herabstufen weil sich mein Aufgabengebiet angeblich geändert hat. Er begründet das so, ich erledige die Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr. Was ich immer noch unterstützend zur Kollegin mache, dass steht auch so im Geschäftsverteilungsplan drinnen.

Der Arbeitsgeber droht mir mit einer Kündigung wenn ich den Änderungsvertrag nicht Unterschreibe.

Ich habe den Arbeitgeber auch um ein Zwischenzeugnis gebeten, welches ich auch bekommen habe. Das ist aber extra schlecht geschrieben (Note 3-4). Habe das extra von jemanden prüfen lassen der sich damit auskennt.

Ist das alles überhaupt rechtens?

Insider2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 225
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

maxL009

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?

Coffee86

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?

Sich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben. Speziell in der IT muss sich NIEMAND eine E9b oder gar E9a antun. Wenn ich sehe das wir IT-Systemadministratoren nicht bekommen (bei EG12) frage ich mich, wie man sich mit einer E9b initial zufrieden geben konnte (und seit 2021 sogar ohne Zulage).

RENN ... such dir einen ordentlichen Arbeitgeber.

Kühlschrank

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 113
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?

Ich würde an deiner Stelle schleunigst einen anderen AG suchen (das hatte Insider wohl ausdrücken wollen).
Die Eingruppierung von ITlern wurde und wird hier im Forum oft diskutiert, dazu kannst du über die Suchfunktion sicherlich noch etwas finden und dir ein Bild machen, wie es sein sollte ...

Herbert Meyer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 430
Änderungsvertrag selbstverständlich nicht unterschreiben. Die Zeit bis zur Kündigung dann nutzen, um sich einen besseren Arbeitgeber zu suchen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Das hilft nur eines: rennen. Und zwar so schnell wie möglich.

Also Unterschreiben und Kündigen oder Rechtlich dagegen vorgehen?

Entweder die vom AG vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren und weiterarbeiten oder nicht akzeptieren und woanders arbeiten.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,555
Vielleicht blufft der AG auch nur.
In jedem Fall musst du für dich entscheiden, ob das Vertrauensverhältnis zu deinem Vertragspartner noch soweit in Ordnung ist und ob die Bedingungen noch ok sind; zumal als ausgebildete IT-Fachkraft.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

maxL009

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Vielleicht blufft der AG auch nur.
In jedem Fall musst du für dich entscheiden, ob das Vertrauensverhältnis zu deinem Vertragspartner noch soweit in Ordnung ist und ob die Bedingungen noch ok sind; zumal als ausgebildete IT-Fachkraft.

Also bluffen tut er nicht. Der Bürgermeister hat sich schon über eine Abfindung für mich Informiert. Quasi wie viel er mir zahlen müsste damit er mich los hat. Das hat er mir einfach so gesagt.

Ich bin bereits an einer neuen Arbeitsstelle dran, erfahre jedoch erst am 14.03 ob es was wird.

Ich will hier natürlich weg, bin tatsächlich auch nicht der einzige bei uns der solche probleme mit dem AG hat.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Vielleicht blufft der AG auch nur.
In jedem Fall musst du für dich entscheiden, ob das Vertrauensverhältnis zu deinem Vertragspartner noch soweit in Ordnung ist und ob die Bedingungen noch ok sind; zumal als ausgebildete IT-Fachkraft.

Also bluffen tut er nicht. Der Bürgermeister hat sich schon über eine Abfindung für mich Informiert. Quasi wie viel er mir zahlen müsste damit er mich los hat. Das hat er mir einfach so gesagt.

Ich bin bereits an einer neuen Arbeitsstelle dran, erfahre jedoch erst am 14.03 ob es was wird.

Ich will hier natürlich weg, bin tatsächlich auch nicht der einzige bei uns der solche probleme mit dem AG hat.

wenn dein AG dich nicht will und du nicht bleiben willst, geht es darum, das (finanziell) beste für dich rauszuholen.
Also den Änderungsvertrag nicht unterschreiben und mit dem Bürgermeister eine höchstmögliche Abfindung verhandeln. Inkl. Androhung, gegen die ansonsten anstehende Änderungskündigung rechtlich vorzugehen.

maxL009

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Und die Tätigkeitsänderung ist maßgeblich für die Eingruppierung, nicht der Wille des Arbeitgebers.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.

Ah, dann habe ich das Datum überlesen. Dann gibt es also keinen Grund für eine Änderungskündigung, weil der AG verpasst hat, zum richtigen Zeitpunkt (den, der Tätigkeitsänderung) das Entgelt ebenfalls zu ändern. Glück gehabt soweit!
Schwächt deine Verhandlungsposition, aber der AG / Bürgermeister scheint eh nicht so gut in tariflichen Dingen zu sein.

maxL009

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Also ich fasse mal zusammen: Der Fragesteller hat mit seinem Arbeitgeber den Fortfall einer außertariflichen Zulage vereinbart. Auf seinen eigenen Wunsch hat er zudem eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart. Da es sich in beiden Fällen um die jeweilige Hauptleistung (Entgelt und Arbeitsleistung) handelt, ist es keine Nebenabrede. Ein Schriftformerfordernis gibt es für die Wirksamkeit mithin nicht. Er ist also - sofern die Rechtsauffassung des Arbeitgebers zur Eingruppierung zutreffend ist - in E9a eingruppiert ohne Zulage, und zwar schon seit der Tätigkeitsänderung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht auszuführen. Bliebe noch die Frage, wogegen der Fragesteller rechtlich vorgehen möchte?

falsch, die Tätigkeitsänderung fand im Januar 2021 statt, damit habe ich auch die Zulage quasi abgegeben. Ich bin seit dem in E9b eingruppiert. Jetzt (zum 01.03.2023) will er mich runterstufen zu E9a.

Ah, dann habe ich das Datum überlesen. Dann gibt es also keinen Grund für eine Änderungskündigung, weil der AG verpasst hat, zum richtigen Zeitpunkt (den, der Tätigkeitsänderung) das Entgelt ebenfalls zu ändern. Glück gehabt soweit!
Schwächt deine Verhandlungsposition, aber der AG / Bürgermeister scheint eh nicht so gut in tariflichen Dingen zu sein.

Aus meiner Sicht aus besteht generell kein Grund für den Änderungsvertrag. Das einzige was sich geändert hat, ist dass ich keine Presseartikel mehr schreibe. Sondern das nur noch stellvertretend mache wenn die Kollegin nicht da ist. Veröffentlichen tu eh alles ich. Sonst hat sich mein Aufgabengebiet eher erweitert (mehr Geräte zum verwalten usw.)

Kannst du mir evtl. einen Rat geben was ich nun tun soll? Bin wirklich um jeden Rat dankbar!