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EIngruppierung IT EG11 ohne Studium

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neodeo2:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.02.2023 11:24 ---Damit ist der nicht Studierte in der eg11 eingruppiert, sofern er IT Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommt und ist nicht auf EG10 eingruppiert, wegen der fehlenden Voraussetzung in der Person?

--- End quote ---

Wer entscheidet eigt WAS die IT-Tätigkeiten nach der EG11 sind?

gibt es einen "Katalog" oder eine Vorgabe für solche Tätigkeiten?

SVAbackagain:
Es gibt die Entgeltordnung, die die Eingruppierung abschließend regelt.

MoinMoin:

--- Zitat von: neodeo2 am 23.02.2023 12:27 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.02.2023 11:24 ---Damit ist der nicht Studierte in der eg11 eingruppiert, sofern er IT Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommt und ist nicht auf EG10 eingruppiert, wegen der fehlenden Voraussetzung in der Person?

--- End quote ---

Wer entscheidet eigt WAS die IT-Tätigkeiten nach der EG11 sind?

gibt es einen "Katalog" oder eine Vorgabe für solche Tätigkeiten?

--- End quote ---
Das kann helfen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

valeribsa:
Hallo zusammen! Ich habe mich intensiv mit der Eingruppierung in die EG11 ohne Studium beschäftigt und möchte gerne meine Einschätzung dazu teilen.

Grundsätzlich basiert die Eingruppierung auf einer Bewertung der Tätigkeiten und den damit verbundenen Anforderungen. Wenn jemand eine Tätigkeit ohne Studium übertragen bekommt und in die EG11 eingruppiert werden soll, stellt sich die Frage, ob auch die Anforderungen der EG10 Fg2 erfüllt werden müssen.

In solchen Fällen ist es wichtig, die genauen Bestimmungen des Tarifvertrags zu prüfen. Meiner Ansicht nach muss die Person nachweisen können, dass sie die Anforderungen der EG10 Fg1 erfüllt, da dies die Grundlage für die Eingruppierung in die EG11 bildet.

Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung müsste die betroffene Person vor Gericht darlegen, dass ihre Tätigkeiten den Anforderungen der EG6-EG7-...EG10 Fg2 entsprechen. Es liegt jedoch auch in der Verantwortung des Arbeitgebers, nachzuweisen, dass die Tätigkeiten nicht zur EG10 Fg2 führen können.

Es ist möglich, dass bestimmte Tätigkeiten automatisch die tariflichen Merkmale der EG10 Fg1 erfüllen, aber es ist wichtig, auch den Aspekt der selbstständigen Arbeit und des Gestaltungsspielraums zu berücksichtigen.

MoinMoin:

--- Zitat von: valeribsa am 10.05.2023 12:42 ---Hallo zusammen! Ich habe mich intensiv mit der Eingruppierung in die EG11 ohne Studium beschäftigt und möchte gerne meine Einschätzung dazu teilen.

Grundsätzlich basiert die Eingruppierung auf einer Bewertung der Tätigkeiten und den damit verbundenen Anforderungen. Wenn jemand eine Tätigkeit ohne Studium übertragen bekommt und in die EG11 eingruppiert werden soll, stellt sich die Frage, ob auch die Anforderungen der EG10 Fg2 erfüllt werden müssen.

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Man bekommt Tätigkeiten übertragen, die sich aus Arbeitsvorgängen zsammensatz.
Ein Arbeitsvorgang "weiß" nichts von einem Studium.

Oder sollte dein Satz lauten:
Wenn jemand ohne Studium Tätigkeiten übertragen bekommt, ...

--- Zitat ---In solchen Fällen ist es wichtig, die genauen Bestimmungen des Tarifvertrags zu prüfen. Meiner Ansicht nach muss die Person nachweisen können, dass sie die Anforderungen der EG10 Fg1 erfüllt, da dies die Grundlage für die Eingruppierung in die EG11 bildet.
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Nein, dass ist nicht korrekt.
Tätigkeiten werden immer unabhängig von Personen die sie ausüben/übertragen bekommen eingruppiert.

Also erst stellt man fest, wie die Tätigkeit eingruppiert ist, dann, wenn eine Person sie übertragen bekommen hat, ob sie die Voraussetzungen in der Person erfüllt (sofern eine solche notwendig ist)


--- Zitat ---Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung müsste die betroffene Person vor Gericht darlegen, dass ihre Tätigkeiten den Anforderungen der EG6-EG7-...EG10 Fg2 entsprechen. Es liegt jedoch auch in der Verantwortung des Arbeitgebers, nachzuweisen, dass die Tätigkeiten nicht zur EG10 Fg2 führen können.

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Ja / Nein
Wenn der AG der Rechtsauffassung ist, dass die Tätigkeit via eg10fg1 zur eg11 führt, dann legt er das da und legt damit dar, dass der An eine eg weniger bekommt wegen Studium fehlt.

Wenn der An jedoch der Meinung ist, dass diese Tätigkeit  auch via  EG6-EG7-...EG10 Fg2 zur EG11 führt, dann müsste der An dieses dem Gericht nachweisen/darlegen.


--- Zitat ---Es ist möglich, dass bestimmte Tätigkeiten automatisch die tariflichen Merkmale der EG10 Fg1 erfüllen, aber es ist wichtig, auch den Aspekt der selbstständigen Arbeit und des Gestaltungsspielraums zu berücksichtigen.

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Ich persönlich gehe davon aus, dass es nur wenig aTs gibt, die auf seltene Studienfächer(bsc in Analytische Forensik wäre da so etwas) basieren, die zur 11 via eg10fg1 führen aber nicht via fg2.
(Da dürften dann aber auch nur BSC Analytische Forensik sich auf die EG11 erhalten, ein andere IT BSC würde dann auch nur eg10 bekommen.)

"Gefühlt" ist so gut jeder eg10fg1 auch fg2
definitiv ist jeder fg2 auch fg1

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