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Beförderung A11

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EiTee:

--- Zitat von: Megge am 24.02.2023 11:19 ---Für den Beamten wäre es eine Beförderungung.

--- End quote ---

Das wäre es eben nicht. Es gibt keinen Anspruch auf Beförderung. Einen A11 DP haben heißt, dass der Beamte ewig auf A10 weiterhin hängenbleiben kann.

Megge:
Der Beamte würden den Dienstgrad Regierungsamtmann bekommen.  Mit Urkunde und so weiter.

Asperatus:
Wenn der Tarifbeschäftigte die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann wird der Beamte zum Zuge kommen. Das wird zumindest in der Sachverhaltsbeschreibung angedeutet. Wenn bei beiden die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, spricht viel dafür, dass die höhere Beurteilungsnote zum Zuge kommt, wenn die Beurteilungen nach der gleichen Systematik erfolgen.

Es kann durchaus sein, dass die Behörde aus personalwirtschaftlichen Gründen die Stelle für Beamte und ggf. auch Tarifbeschäftigte "förderlich" ausgeschrieben hat, d.h. dass nur Personen betrachtet werden, die das entsprechende Amt bzw. die Entgeltgruppe noch nicht haben. Rein formal wäre die Stellenbesetzung und die Beförderung bei Beamten zwei getrennte Akte.

TheBr4in:

--- Zitat von: Megge am 24.02.2023 11:19 ---In dieser Behörde arbeiten Angestellte und Beamte nebeneinander. So wie in vielen anderen auch.

Aktuell gibt es eine Stellenausschreibung, wo die Stelle mit der Eingruppierung A11/EG 11 zu besetzen ist.
Für den Beamten wäre es eine Beförderung, für den Angestellten dann eine Umsetzung mit Höhergruppierung.

Die Stelle kann entweder mit einem Angestellten oder Beamten besetzt werden.
Die Beurteilungen sind vergleichbar, da der gleiche Maßstab angewandt wurde. (Gleiche Abteilung, gleiche Tätigkeit)

--- End quote ---

Ein Beamter wird nicht zwangsläufig befördert weil die Stelle so bewertet ist. Vergleichbare Beurteilung kann vieles heißen. Wenn eine Quotierung stattfindet, dann wäre es schonmal merkwürdig, wenn Angestellte und Beamte in der gleichen Vergleichsgruppe wären.

Davon ab geht es ja hier anscheinend um eine Art Bewerbung für eine andere Stelle. Ich denke es ist müßig darüber zu diskutieren, wer da bessere Chancen hat, da ja nicht nur Beurteilungen in eine solche Auswahl einfließen.

Wir wissen weder was man für die Stelle können muss, noch wissen wir wer da mehr Erfahrung hat, wir wissen nicht wer die Auswahl trifft, wir wissen eigentlich nur, dass der Angestellte besser beurteilt ist (ohne zu wissen ob der Beamte nach dem gleichen Maßstab beurteilt wurde).

Zumal der Angestellte "ohne Befähigung für den gehobenen Dienst" (wie geht das mit der E9c?) anscheinend nicht die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt.

Also keine Ahnung was Du hören willst. Wenn Du für das was die Stelle fordert nicht ausgebildet bist, aber der Beamte schon, was gibts da noch zu überlegen?

Das ist wie

Bewerber 1: Pilot, durchschnittlich beurteilt, fliegt derzeit 767
Bewerber 2: Bürosachbearbeiter, Verwaltungswirt, beste Beurteilung im ganzen Amt.

Ausgeschriebener Job: Pilot für 777.

Wer hat mehr Chancen? Na wahrscheinlich der Pilot, oder?!

Organisator:

--- Zitat von: TheBr4in am 24.02.2023 16:41 ---Zumal der Angestellte "ohne Befähigung für den gehobenen Dienst" (wie geht das mit der E9c?) anscheinend nicht die Voraussetzungen für die Stelle erfüllt.

--- End quote ---

Einerseits über den Angestelltenlehrgang 2 oder über die entsprechende Fallgruppe, die kein Studium voraussetzt.

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