Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungstufe
DavidT:
Hallo,
ich habe nach über 10 Jahren i nder freien Wirtschaft im September eine Stelle im öffentlichen Dienst angefangen. Der Einstellungsprozess hatte sich ziemlich in die Länge gezogen und erst kurz vor Antritt der Stelle kam die enttäuschende Mitteilung, dass für mich statt der in Aussicht gestellten Erfahrungsstufe 3 leider nur Stufe 1 in Betracht käme.
Damit bin ich nach wie vor nicht einverstanden, da ein nicht unbeträchtlicher Teil meiner im Arbeitsvertrag aufgelisteten Tätigkeiten durchaus meiner Berufserfahrung entsprechen.
Meine Frage: Gibt es noch Möglichkeiten, an der Einstufung etwas zu ändern?
SVAbackagain:
Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Sofern einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren vorliegt, besteht Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Mit Deiner Einstellung liegt die Voraussetzung zur Berücksichtigung förderlicher Zeiten nicht mehr vor.
DavidT:
Die ursprüngliche Einstufung lässt sich auch nicht mehr anfechten?
SVAbackagain:
Inwiefern denn „anfechten“? Entweder Du hattest einschlägige Berufserfahrung mit der dargelegten Rechtsfolge oder Du hattest keine, was angesichts des Umstands, dass mit Deiner Einstellung kein Personalgewinnungsproblem mehr vorliegen kann und somit die Berücksichtigung förderlicher Zeiten verunmöglicht, in Stufe 1 führt.
E15TVL:
Ein "nicht unbeträchtlicher Teil" der auszuübenden Tätigkeiten reicht halt nicht aus, um von einschlägiger Berufserfahrung, also einer "nahezu unverändert fortgeführten Tätigkeit", sprechen zu können.
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