Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Erfahrungstufe

<< < (3/3)

SVAbackagain:
Der berührt aber die Stufe nicht und um die ging es dem Fragesteller ausweislich der Sachverhaltsschilderung.

DavidT:
Ach Mist, wollte noch korrigieren, nicht meinen Beitrag löschen.

Ich habe mich inzwischen u.a. auch deshalb auch schon wegbeworben und werde bald auf die neue Stelle wechseln. Dummerweise bleibt der Arbeitsvertrag dabei bestehen, da in beiden Fällen das Land der Arbeitgeber bleibt.

Das Problem dabei: Da die neue Stelle eine Gruppe höher ist, gilt das ganze wohl als Beförderung. Und da ich  mich in Stufe 1 befinde, bekomme ich dann nur Stufe 2 - bei einer Neueinstellung wäre ich ziemlich sicher in 3 gelandet. Das ich das ganze nun auch noch mitschleppe war mir nicht so bewusst.

Das ganze wurmt mich ziemlich, deswegen meine ursprüngliche Frage

MoinMoin:

--- Zitat von: DavidT am 24.02.2023 13:28 ---Ach Mist, wollte noch korrigieren, nicht meinen Beitrag löschen.

Ich habe mich inzwischen u.a. auch deshalb auch schon wegbeworben und werde bald auf die neue Stelle wechseln. Dummerweise bleibt der Arbeitsvertrag dabei bestehen, da in beiden Fällen das Land der Arbeitgeber bleibt.

Das Problem dabei: Da die neue Stelle eine Gruppe höher ist, gilt das ganze wohl als Beförderung. Und da ich  mich in Stufe 1 befinde, bekomme ich dann nur Stufe 2 - bei einer Neueinstellung wäre ich ziemlich sicher in 3 gelandet. Das ich das ganze nun auch noch mitschleppe war mir nicht so bewusst.

Das ganze wurmt mich ziemlich, deswegen meine ursprüngliche Frage

--- End quote ---
An der Stufe kann man ad hoc nichts drehen, solange du beim Ag bleibst. Aber du kannst das Entgelt von zwei Stufen höher ausbezahlt bekommen, durch Zulage.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version