Autor Thema: Aufruf Warnstreik und HomeOffice  (Read 11355 times)

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #60 am: 10.03.2023 09:43 »
Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will.
Wer während des Streikens Geld bekommen möchte, der muss halt in die Gewerkschaft.

Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik. Hatte ich schon geschrieben und wer alleine streikt kann entlassen werden.  Viel Spaß beim Streiken
Natürlich kann Streiken ohne Gewerkschaft ein völlig regulärer Streik sein. Zum Streiken braucht man, wie MoinMoin zutreffend ausführt, keine Gewerkschaft. Es muß nur im Vorhinein eine Gewerkschaft dazu aufrufen. Das hat MoinMoin mit seinem ersten Satz zutreffend abgebildet.

Vielleicht sollte ich in einer Sprache schreiben, die man hier versteht.   
Also nochmal gaaanz langsam:  "Streik ohne Gewerkschaft zählt nicht als offizieller Streik." bedeutet --> Zum Streik muss durch Gewerkschaft aufgerufen werden, sonst halt wohl eher unünstig.
(NEIN, mann muss nicht Mitglied sein, richtig. Nur, wenn man Streikgeld haben will.) 

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #61 am: 10.03.2023 09:45 »
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.

Börnie

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #62 am: 10.03.2023 09:47 »
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #63 am: 10.03.2023 09:52 »
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.


Nun MoinMoin hatte geschrieben: 
"Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will...."

Diese unklare Sendung war Grund meiner Reaktion. Du musst immer auch sehen, worauf man reagiert hat. Man kann nicht in jede Diskussion zwischendrin sich einen Text schnappen und den wörtlich neutral auslegen.  Der Zusammenhang muss beachtet werden.   

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #64 am: 10.03.2023 09:53 »
Wie könnte es denn überhaupt eine „Anwesenheit beim Streik vor Ort“ geben?

Damit ist die Anwesenheit am Kundgebungsort (z.B. Kundgebung VOR dem Rathaus auf öffentlichen Gelände) und/oder Streikbüro/-lokal (z.B. Bezirk bei ver.di) gemeint und keine Anwesenheit im Betrieb, die ja sowieso nicht erfolgen darf, da der AG im Rahmen seines Hausrechts ja Streikende auf seinem Betriebsgelände nicht dulden muss und auch in der Regel nicht dulden wird.
Und warum schreibt man nicht, was gemeint ist, sondern etwas völlig anderes? Muss so ein Gewerkschafterproblem sein…

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #65 am: 10.03.2023 09:54 »
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.


Nun MoinMoin hatte geschrieben: 
"Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will...."

Diese unklare Sendung war Grund meiner Reaktion. Du musst immer auch sehen, worauf man reagiert hat. Man kann nicht in jede Diskussion zwischendrin sich einen Text schnappen und den wörtlich neutral auslegen.  Der Zusammenhang muss beachtet werden.

Da ich explizit auf MoinMoin inhaltlich Betug genommen habe, erschließt sich Deine Vorbringung nicht.

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #66 am: 10.03.2023 10:06 »
Du hast die Sprache nicht gewechselt. Du hast nur einmal nicht das geschrieben, was Du meinst. Das ist Dein Versagen als Sender und nicht der Fehler der Empfänger.


Nun MoinMoin hatte geschrieben: 
"Ohne Gewerkschaft also keine Streik.
Zum streiken braucht es jedoch keine Gewerkschaft, dass darf dann jeder Betroffene, wie er will...."

Diese unklare Sendung war Grund meiner Reaktion. Du musst immer auch sehen, worauf man reagiert hat. Man kann nicht in jede Diskussion zwischendrin sich einen Text schnappen und den wörtlich neutral auslegen.  Der Zusammenhang muss beachtet werden.

Da ich explizit auf MoinMoin inhaltlich Betug genommen habe, erschließt sich Deine Vorbringung nicht.


und wieder:  gaanz langsam geschrieben, ehrlich:    Er hatte sich entgegen Deines Rates unklar ausgedrückt und ich habe darauf reagiert.   Du hast dann aber meine Reaktion nicht verstanden, weil Du scheinbar seinen Text richtig verstanden hast, bzw. anders verstanden hast.   Objektiv könnte man auch sagen:  Ich habe unklar auf eine unklare Aussage reagiert und Du hast meine unklare Aussage dann unklar bewertet.   Greift man meinen Text zusammenhangslos heraus - hättest DU recht.   


SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #67 am: 10.03.2023 10:22 »
Entgegen Deiner Aussage ist jene von MoinMoin aber nicht unklar, weder für sich alleine stehend noch und schon gar nicht im Kontext der übrigen Beiträge in diesem Thread.

Thomber

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #68 am: 10.03.2023 10:32 »
Das ist hier zwar kein Alleinstellungsmerkmal diese Forums aber dennoch nicht richtig.

Wenn ich Dir sage, dass ich den Text von MoinMoin unklar finde, so ist das meine Meinung. Du kannst das ja anders sehen, interessiert aber nicht.   Das Sender-Empfänger-Problem ist halt subjektitv.
Und im Übrigen hast Du auch nicht gesehen, worauf er reagiert hatte.

Ich schrieb nämlich davor: "Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon."

Er hat das dann falsch verstanden, reagiert und dann habe ich reagiert ....   Ich sagte doch schon: Beachte den Zusammenhang, die Kausalität, die Reihenfolge.    Reaktionen bauen auf Aktionen auf.   Man kann natürlich immer alles auch absichtlich falsch verstehen, klar. Bin ja nicht ganz neu hier ;)

StefanF

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #69 am: 10.03.2023 10:36 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #70 am: 10.03.2023 10:39 »
Das ist hier zwar kein Alleinstellungsmerkmal diese Forums aber dennoch nicht richtig.

Wenn ich Dir sage, dass ich den Text von MoinMoin unklar finde, so ist das meine Meinung. Du kannst das ja anders sehen, interessiert aber nicht.   Das Sender-Empfänger-Problem ist halt subjektitv.
Und im Übrigen hast Du auch nicht gesehen, worauf er reagiert hatte.

Ich schrieb nämlich davor: "Ohne Gewerkschaft gäbe es keinen rechtmäßigen (geschützten) Streik. Wir brauchen die Gewerkschaften also schon."

Er hat das dann falsch verstanden, reagiert und dann habe ich reagiert ....   Ich sagte doch schon: Beachte den Zusammenhang, die Kausalität, die Reihenfolge.    Reaktionen bauen auf Aktionen auf.   Man kann natürlich immer alles auch absichtlich falsch verstehen, klar. Bin ja nicht ganz neu hier ;)
Du sagst und schreibst aber nicht, dass Du etwas unklar gefunden hättest, sondern dass es unklar sei. Es war also nicht unklar, es war Dir unklar. Etwas, das Du in einer gewissen Exklusivität für Dich beanspruchen können wirst, eben gerade aufgrund des Kontextes des Beitrags.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #71 am: 10.03.2023 10:41 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

Das ist der dümmste Scheiß, den ich jüngst gelesen habe. Vorsichtiger und freundlicher kann man das nicht formulieren.

FearOfTheDuck

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #72 am: 10.03.2023 10:44 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

Welche Norm würde derlei festlegen?

CoTrainer

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #73 am: 10.03.2023 10:48 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen. Ich habe jetzt nicht explizit jede Antwort gelesen.

ich halte es jedoch für wichtig, folgenden Hinweis zu geben:

Es ist ein zwingender Tatbestand, dass man Gewerkschaftsmitglied sein muss, um überhaupt streiken zu dürfen.

Alles andere kann disziplinarische Folgen haben.

Steile These und schlicht falsch. Siehe u.a.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitszeit/warnstreik-was-streikende-jetzt-wissen-muessen/details/anzeige/

Carnie

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #74 am: 10.03.2023 11:29 »
Ich versuch mal eine Zusammenfassung da ich das Spielchen mit meinem Chef auch durch habe.

Zum Streik rechtsverbindlich aufrufen darf nur eine Gewerkschaft. Teilnehmen darf dann jeder der direkt betroffen ist vom Aufruf (also nein die Kita Mami kann nicht weil die Kita zu ist bei ihrem nicht betroffenen Job streiken).
Streik ist das fernbleiben von der Arbeit bzw. nicht erledigen der Arbeit. Die Kundgebungen sind lediglich Werbung für die Gewerkschaft, so das man auch einfach zu Hause bleiben kann oder den Tag nutzen wie man will.  Der Arbeitgeber streicht falls man nicht arbeiten geht (im Streikfall) den Lohn. Gewerkschaftsmitglieder bekommen den in der Regel von der Gewerkstatt erstattet. Im Gegenzug möchte die Gewerkschaft dafür die Teilnahme an den Kundgebungen und verbindet das mit der Erfassung. Wer Streikgeld kassiert und arbeitet wird dafür in den meisten  Fällen zumindest  gegen die  Regeln der Gewerkschaft verstossen. Das muss jeder mit sich ausmachen. Den Arbeitgeber wird es nicht stören, man hat ja seine Arbeit erbracht.