Autor Thema: Aufruf Warnstreik und HomeOffice  (Read 11002 times)

Warnstreik2023

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Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« am: 28.02.2023 07:31 »
Guten Morgen,

ich habe mich heute morgen um 06.30 Uhr im HomeOffice eingeloggt und um 07.00 Uhr kam die Nachricht, dass unser Betrieb von verdi für einen Warnstreik ab heute 0:00 Uhr ausgesucht wurde.

Was sind jetzt meine Rechte und Pflichten?

Bleibe ich einfach eingestempelt und logge mich um 16.00 Uhr wieder aus und arbeite einfach nicht, oder muss ich andere Dinge berücksichtigen?

Gruß aus dem Warnstreik ...

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #1 am: 28.02.2023 07:45 »
Ein Streik ist eine Arbeitsniederlegung. Entweder Du folgst dem Streikaufruf und legst die Arbeit nieder oder Du tust das nicht.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #2 am: 28.02.2023 07:57 »
Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

brian

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #3 am: 28.02.2023 07:59 »
Also wir müssen eingestempelt bleiben, aber in der Zeitkarte notieren, daß wir gestreikt haben. Wenn Du ausstempelst, hast Du ja Freizeit und streikst nicht.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #4 am: 28.02.2023 08:01 »
Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

Schon wieder in 80 Phrasen um die Welt ...

Nein, eine treffende Analyse Deines Problems. Vielleicht ist das Problem der Gewerkschaften ja überhaupt keine zu geringe Streikbereitschaft sondern vielmehr, dass streikbereite Arbeitnehmer zu dumm zum streiken sind…

FearOfTheDuck

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #5 am: 28.02.2023 08:03 »
Also wir müssen eingestempelt bleiben, aber in der Zeitkarte notieren, daß wir gestreikt haben. Wenn Du ausstempelst, hast Du ja Freizeit und streikst nicht.

Was soll man denn anderes haben als Freizeit, wenn man seine Arbeit niederlegt? Gibt es mittlerweile eine hybride Zwischenform, die anderen verborgen ist?

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #6 am: 28.02.2023 08:10 »
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

Schmitti

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #7 am: 28.02.2023 08:37 »
muss ich andere Dinge berücksichtigen?
Ich denke, es ist unproblematisch, sich mit Warnweste und Fähnchen/Plakat aufs Sofa zu setzen. Stilvoller wäre es sicherlich, das im Rahmen einer stummgeschalteten Videokonferenz zu machen, dann kann sich der geneigte Arbeitgebervertreter auch ein Bild davon machen, dass tatsächlich gestreikt wird. Nicht bei allen Stellen ist ja sichergestellt, dass der AG das überhaupt mitbekommt, ob XY heute streikt oder normal gearbeitet hat. Beim Einsatz einer Trillerpfeife würde ich aber zunächst abwägen, ob das von der Nachbarschaft auch wahrgenommen wird, und ob dort zwischen Ruhestörung und HomeOffice-Streik differenziert wird.

Bernstein

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #8 am: 28.02.2023 08:45 »
muss ich andere Dinge berücksichtigen?
Ich denke, es ist unproblematisch, sich mit Warnweste und Fähnchen/Plakat aufs Sofa zu setzen. Stilvoller wäre es sicherlich, das im Rahmen einer stummgeschalteten Videokonferenz zu machen, dann kann sich der geneigte Arbeitgebervertreter auch ein Bild davon machen, dass tatsächlich gestreikt wird. Nicht bei allen Stellen ist ja sichergestellt, dass der AG das überhaupt mitbekommt, ob XY heute streikt oder normal gearbeitet hat. Beim Einsatz einer Trillerpfeife würde ich aber zunächst abwägen, ob das von der Nachbarschaft auch wahrgenommen wird, und ob dort zwischen Ruhestörung und HomeOffice-Streik differenziert wird.
Mir erschließt es sich gerade nicht, warum der/die Streikende daheim auf der Couch eine Warnweste tragen soll. Das mit dem Fähnchen geht klar, machen ja auch viele Fußballanhänger vor dem Fernseher daheim.

Keeper83

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #9 am: 28.02.2023 08:55 »
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

Bin ich verpflichtet meinem AG mitzuteilen das ich streike, sodass er entsprechend darauf reagieren kann?

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #10 am: 28.02.2023 09:01 »
Nein.

FearOfTheDuck

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #11 am: 28.02.2023 09:02 »
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

Aber wie man die freigewordene Zeit, bzw. die durch Suspendierung der Arbeitszeit entstandene Zeit nutzt, steht ganz im Ermessen des Streikenden, oder?

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #12 am: 28.02.2023 09:02 »
Meine Antwort ist hilfreich und abschließend. Wenn sie Dir nicht hilft, liegt das Problem zwischen Deinen Ohren.

Schon wieder in 80 Phrasen um die Welt ...

Nein, eine treffende Analyse Deines Problems. Vielleicht ist das Problem der Gewerkschaften ja überhaupt keine zu geringe Streikbereitschaft sondern vielmehr, dass streikbereite Arbeitnehmer zu dumm zum streiken sind…

Naja, scheint mir eher eine ausgeprägte Profilneurose auf Deiner Seite zu sein, aber egal ... tob Dich lieber bei anderen Forenbeiträgen aus ... Ich verzichte auf weitere Phrasen

Sofern irgendwer noch sinnreiche Beiträge zum Thema Gleitzeit, Zeiterfassung und Warnstreik hat wäre ich sehr dankbar.

Worauf Du verzichtest oder nicht verzichtest, ist belanglos.

SVAbackagain

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #13 am: 28.02.2023 09:03 »
Es ist keine Freizeit. Wie das BAG 2005 so treffend feststellte, verlöre ein Streik in der Freizeit seinen Sinn. Es handelt sich um Zeit mit einer grundsätzlichen Verpflichtung zur Arbeitsleistung, die ausnahmsweise durch den Streik suspendiert ist.

Aber wie man die freigewordene Zeit, bzw. die durch Suspendierung der Arbeitszeit entstandene Zeit nutzt, steht ganz im Ermessen des Streikenden, oder?

Ja.

Opa

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Antw:Aufruf Warnstreik und HomeOffice
« Antwort #14 am: 28.02.2023 09:05 »
Bin ich verpflichtet meinem AG mitzuteilen das ich streike, sodass er entsprechend darauf reagieren kann?
Der Arbeitgeber muss selbst herausfinden, wer streikt, wenn er die Bezüge entsprechend vermindern möchte. Wie er das insbesondere bei Homeoffice macht, ist sein Problem.