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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?

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Prüfer SH:

--- Zitat von: BAT am 29.04.2023 16:58 ---
--- Zitat von: FGL am 29.04.2023 16:48 ---
Ich bin für Steuergerechtigkeit. Und um diese herzustellen, müssen zahlreiche Steuern abgeschafft und die übrigen drastisch gesenkt werden.

--- End quote ---

Ist schon mal eine Steuer abgeschafft worden? Also außer Essigsäuresteuer, Salzsteuer? Soli zählt nicht, den zahle ich teils immer noch.

--- End quote ---

Vermögenssteuer.

BAT:

--- Zitat von: Prüfer SH am 29.04.2023 17:06 ---
Vermögenssteuer.

--- End quote ---

Das musste die Politik ja. Nee, proaktiv von der Politik?

Max:

--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2023 14:27 ---
--- Zitat ---Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
--- End quote ---
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.

--- End quote ---
Ok.
Kannst du das mal an einem Beispiel erläutern wie man sich das vorstellen muss?
Opa vererbt eine Gartenbaufirma im Wert von 10 Millionen an den Sohn.
Dem werden nun ca. 45% Erbschaftssteuer auferlegt. Als angestellter Geschäftsführer zahlt er sich ein Gehalt von 200.000 Euro aus, jedoch keine Gewinnausschüttung.
Würde das Gehalt neben der Ekst noch mit der Erbschaftssteuer belegt oder erstmal nur mit den Zinsen für die Steuerschuld und man lässt ihm die paar übrigen Euro zum Leben?
Nun gibt er die Firma an seine Tochter weiter. Muss dann Papas Steuerschuld getilgt werden, oder wird die einfach weitergetragen und sie zahlt Zinsen auf 7 Millionen Steuerschulden? Dann reichen aber 200k Geschäftsführergehalt auch nicht mehr.

Prüfer SH:

--- Zitat von: Max am 29.04.2023 18:44 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2023 14:27 ---
--- Zitat ---Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern,  wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
--- End quote ---
Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.

--- End quote ---
Ok.
Kannst du das mal an einem Beispiel erläutern wie man sich das vorstellen muss?
Opa vererbt eine Gartenbaufirma im Wert von 10 Millionen an den Sohn.
Dem werden nun ca. 45% Erbschaftssteuer auferlegt. Als angestellter Geschäftsführer zahlt er sich ein Gehalt von 200.000 Euro aus, jedoch keine Gewinnausschüttung.
Würde das Gehalt neben der Ekst noch mit der Erbschaftssteuer belegt oder erstmal nur mit den Zinsen für die Steuerschuld und man lässt ihm die paar übrigen Euro zum Leben?
Nun gibt er die Firma an seine Tochter weiter. Muss dann Papas Steuerschuld getilgt werden, oder wird die einfach weitergetragen und sie zahlt Zinsen auf 7 Millionen Steuerschulden? Dann reichen aber 200k Geschäftsführergehalt auch nicht mehr.

--- End quote ---

Betriebsvermögen wird völlig anders besteuert mit erheblichen Unterschieden zugunsten des Erben.

Max:
Prüfer SH, genau das möchte doch MoinMoin nicht mehr,  sondern eine "gerechte" Besteuerung mit dem Ekst-Tarif ohne Ausnahmen.

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