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Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?
MoinMoin:
--- Zitat ---Einerseits willst du den theoretischen Vermögenszuwachs des Erben besteuern, wo es ja eigentlich nur um den vererbten Wert des Unternehmens oder der Immobilie gehen kann und andererseits sprichst du plötzlich von einer Erbschaftssteuer auf Basis möglicher laufender Gewinne.
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Nein, nicht die Besteuerung, sondern die Bezahlung der Steuern aus den Gewinnen. Also solange Stunden, bis eben der Erbe aus dem geerbtem Vermögen Geld entzieht und es ihm zur Verfügung steht.
Sei es durch Verkauf von Anteilen oder durch Gewinnausschüttungen an den Erben, die dann zur Begleichung (voll oder teilweise) seiner Erbschaftssteuerlast verwenden muss.
--- Zitat von: Opa am 29.04.2023 12:32 ---Das ist mit bei den Beiträgen von MoinMoin schon sehr häufig aufgefallen. Er formuliert undurchdachte Thesen und Forderungen, erhält fundierten Gegenwind und verstrickt sich dann in widersprüchlichen Argumentationen und erfundenen Anekdoten, nur um recht zu behalten.
--- End quote ---
Ich möchte mich ja weiterbilden und vernünftige Argumente hören die mich überzeugen.
Wenn ich irgendwo widersprüchlich bin, dann unter umständen das sich in einem Diskurs meine Meinung ändert.
Oder Konzepte erst kennenlerne / entwickle.
Wenn man es aber als "ist halt gut so wie die Erbschaftssteuer unterschiedlich die Erbmasse versteuert" ansieht, dann ist auch gut.
Aber es als alternativlos hinzustellen, ist halt nicht sehr schön und eher der Lobbyarbeit geschuldet.
Oder man ist zu phantasielos mal andere Wege zu denken.
Also warum sollte das geerbte (geschenkte) Haus nicht wie normales Einkommen voll (nach Abzug der üppigen Freibeträge) versteuert werden?
Die aktuellen Freibeträge sind doch ausreichend.
und wer jetzt sagt, die armen Erben müssen das Haus verkaufen, damit die Steuer bezahlt werden kann, der lügt oder ist ahnungslos (so wie Söder seinerzeit)
Denn: Sorry wer ein Millionen Objekt einfach mal so erbt ohne was dafür getan zu haben, der darf dafür auch gerne ein paar 100T€ Steuern zahlen. Er hat das Geld ja (oder kann das Haus beleihen).
Und daher verstehe ich die Argumentation immer noch nicht, warum diese Menschen gegenüber die, die einfach mal nur ein dickes Geldkonto geerbt haben bevorzugt werden sollen?
Das finde ich widersprüchlich und ungerecht.
und das hat (@Max) nichts mit Neiddebatte zu tun, sondern mit Gerechtigkeitsempfinden.
Neid ist da mir fern, denn ich persönlich bin auf der Sonnenseite, der Mietshäuser vererben wird, die ich mir selber erwirtschaftet habe, da null geerbt.
Und warum nicht mit Warmen Händen das Mietshaus weiterreichen? Unlogisch und widersprüchlich ist da doch nur dein Satz: "unter solchen Konditionen noch ein Unternehmen in Deutschland betreibt oder ein Mietshaus baut, dem ist auch nicht mehr zu helfen."
Welche Konditionen: Das der Erbe steuern bezahlen muss?
oder auf das Mietshaus (genauso wie die Eltern) ein Darlehen nehmen muss, damit er es "Kaufen" kann?
Sind ja trotzdem als Einzelkind 400T€ + versteuerter Erbteil mehr in der Tasche, mein Mitleid hat der Erbe da nicht.
und gleiches gilt für die Unternehmen:
So gibt es durchaus Konzepte, die eine Steuerfreiheit gewähren, wenn das Unternehmen X Jahre weiterbetrieben wird und nicht veräußert wird.
Aber die Angst, dass dann die Investoren weglaufen wird ja geschickt hochgehalten, ohne Nachweise dafür zu haben.
Und es ist schon merkwürdig, dass hier eine fehlerhafte Steuer von euch verteidigt wird, die vom BVerG schon als GG widrig angemahnt wurde.
Prüfer SH:
--- Zitat von: Opa am 29.04.2023 09:50 ---
--- Zitat von: Prüfer SH am 28.04.2023 17:19 ---
--- Zitat von: Opa am 28.04.2023 13:13 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.04.2023 11:23 ---
--- Zitat von: BAT am 25.04.2023 09:09 ---Tarifverhandlungen oder Altersvorsorge machen, wenn mal endlich diese leidige Umverteilung aufhören würde.
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Also eine Erbschaftssteuer in höher der ESt wäre ja mal ein Anfang (ohne Ausnahmen für Häuslebesitzer und Firmenbesitzer, nur die Zahlungsmodalitäten könnte man anpassen.)
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Häuslebesitzer: Der Staat kassiert in den meisten Fällen im Standard-Erbfall (Eltern vererben Durchschnittshaus an Kinder) sowieso mit, da kaum noch jemand nach dem Tod der Eltern selbst in deren Haus einzieht.
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Damit Vater Staat verdient, müssen erst mal die Freibeträge überschritten werden. Wenn es dann noch mehrere Erben gibt, wird das häufig frei bleiben.
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Ich schrieb von Grunderwerbsteuer bei Verkauf und anderen Steuern, für die es keinerlei Freibeträge gibt. Weshalb löscht du diesen entscheidenden Teil aus deinem Quote, um dann ein in dem Zusammenhang irrelevantes Argument anzuführen?
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Weil du deinen Text als direkte Antwort zur Erbschaftssteuer geschrieben hattest und weil das mit dem selbst wohnen auch für Erbfolge gilt. Und dann dachte ich, wird als Konsequenz verkauft, wodurch die Käufer dann logischerweise wieder Grunderwerbsteuer zahlen müssen.
Tut mir leid, deinen Text falsch gedeutet zu haben, Opa!
Prüfer SH:
--- Zitat ---Und warum nicht mit Warmen Händen das Mietshaus weiterreichen?
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Genau, da kann man ja schon zu Lebzeiten die Freibeträge im Rhythmus von 10 Jahren ausnutzen im Wege einer Schenkung, für welche die selben Freibeträge und Vorschriften Anwendung finden.
FGL:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.04.2023 09:35 ---
--- Zitat von: FGL am 28.04.2023 16:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 28.04.2023 14:46 ---Und? Es ist also besser, das dort die Besagten 10 Mio "unversteuert" den Vermögenden überlassen werden und sie dann die Bude verkaufen und für Lau einstreichen?
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Ja.
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Also ist das BVerG auf dem Holzweg?
und du bist gegen Steuergerechtigkeit?
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Ich bin für Steuergerechtigkeit. Und um diese herzustellen, müssen zahlreiche Steuern abgeschafft und die übrigen drastisch gesenkt werden.
BAT:
--- Zitat von: FGL am 29.04.2023 16:48 ---
Ich bin für Steuergerechtigkeit. Und um diese herzustellen, müssen zahlreiche Steuern abgeschafft und die übrigen drastisch gesenkt werden.
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Ist schon mal eine Steuer abgeschafft worden? Also außer Essigsäuresteuer, Salzsteuer? Soli zählt nicht, den zahle ich teils immer noch.
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