Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?
Saggse:
--- Zitat von: Norbert457 am 28.02.2023 11:27 ---Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.
--- End quote ---
Dann kannst bzw. musst du dich auch darum kümmern - und zwar innerhalb der vom Arbeitgeber vorgegebenen und vergüteten Arbeitszeit. Wenn diese meinetwegen montags 6:30 Uhr beginnt, dann ist das eben so. Wenn die Alarmanlage am Sonntag etwas meldet, dann klärt sich das Problem entweder ohne dein Zutun oder es besteht am Montag immer noch, und du musst es angehen.
Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber ich glaube, wenn ich jetzt anfange, am Wochenende ohne explizite Anordnung irgendwelchen dienstlichen Tätigkeiten nachzugehen, würde mir der Personalrat und vermutlich auch mein Arbeitgeber gehörig auf's Dach steigen - zu Recht!
Außerhalb der Arbeitszeit ist das Diensthandy aus- oder zumindest stummzuschalten!
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