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2 Jahre keine Stellenbeschreibung was kann ich tun?

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SVAbackagain:
Wurde denn Rufbereitschaft überhaupt angeordnet?

Norbert457:
Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.

Mein Problem ist, dass ich 39 Stunden in der Schule jede Woche zu tun habe und ich mich jetzt nebenbei um einen Hafen kümmern soll. Ich bekomme ja nicht weniger Stunden in der Schule und dann bleibt meine Arbeit ja liegen und ich könnte Sie nur durch noch mehr Überstunden bewältigen. Das scheint mir alles nicht sehr sinnvoll.

Tagelöhner:
Wirkt auf mich immer mehr so, als ob dein AG hier mal wieder einen ahnungslosen Mitarbeiter mit Helfersyndrom gefunden hat, der alles über sich ergehen lässt und damit wunderbar Arbeitgeberprobleme zu seinen eigenen werden lässt. Das soll jetzt keine Beleidigung sein...aber durchaus ein Wachrütteln.

Dein Arbeitgeber nutzt hier augenscheinlich auch sein Direktionsrecht unter Missachtung, dass dies nach billigem Ermessen erfolgen muss. Weise den Arbeitgeber mal ordentlich in seine Schranken, notfalls unter Zuhilfenahme von rechtlichem Beistand.

MoinMoin:

--- Zitat von: Norbert457 am 28.02.2023 11:27 ---Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.

Mein Problem ist, dass ich 39 Stunden in der Schule jede Woche zu tun habe und ich mich jetzt nebenbei um einen Hafen kümmern soll. Ich bekomme ja nicht weniger Stunden in der Schule und dann bleibt meine Arbeit ja liegen und ich könnte Sie nur durch noch mehr Überstunden bewältigen. Das scheint mir alles nicht sehr sinnvoll.

--- End quote ---
Wo ist das Problem, dass du einerseits es selber verschriftlichst und bestätigen lässt, denn die Rufbereitschaft wird schließlich auch bezahlt.

Und wenn du nach 39h deine Arbeit einstellst, wo ist da das Problem?
Der Ag kann dir gerne Überstunden anordnen und entsprechend vergüten.

Norbert457:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.02.2023 11:41 ---
--- Zitat von: Norbert457 am 28.02.2023 11:27 ---Zur Rufbereitschaft gab es nie etwas Schriftliches. Aber es laufen alle Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen und Aufzüge auf meinem Diensttelefon und mir wurde gesagt, dass es meine Aufgabe ist, mich darum zu kümmern.

Mein Problem ist, dass ich 39 Stunden in der Schule jede Woche zu tun habe und ich mich jetzt nebenbei um einen Hafen kümmern soll. Ich bekomme ja nicht weniger Stunden in der Schule und dann bleibt meine Arbeit ja liegen und ich könnte Sie nur durch noch mehr Überstunden bewältigen. Das scheint mir alles nicht sehr sinnvoll.

--- End quote ---
Wo ist das Problem, dass du einerseits es selber verschriftlichst und bestätigen lässt, denn die Rufbereitschaft wird schließlich auch bezahlt.

Und wenn du nach 39h deine Arbeit einstellst, wo ist da das Problem?
Der Ag kann dir gerne Überstunden anordnen und entsprechend vergüten.

--- End quote ---

So werde ich das machen. Ich werde es selbst verschriftlichen und vorlegen dann hat der AG die Wahl ob ich es machen soll und sie zahlen es oder ich mache nach Feierabend die Rufumleitung zu einer von Ihnen bestimmten Person.

Nach 39 Stunden einfach die Arbeit neiderlegen ist wohl mein Problem, da ich nicht gern meine Arbeit einfach liegen lasse. Muss ich wohl an mir arbeiten.

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