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Zuweisung zur gemeinsamen Einrichtung Jobcenter

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Opa:
Ich denke, wir meinen dasselbe. Für den Sachverhalt von Bedeutung ist, dass weder der Arbeitgeber noch das Jobcenter die Befugnis haben, dem TE Aufgaben außerhalb der zugewiesenen Tätigkeiten nach dem SGB II abzuverlangen. Der Arbeitgeber mangels Direktionsrecht und das Jobcenter mangels Ermächtigungsgrundlage im SGB II.

Opa:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.02.2023 14:23 ---Wie sähe das im Rahmen eines Amtshilfeersuchens aus?

--- End quote ---
Der vorgegebene Sachverhalt lässt nicht darauf schließen, dass die Voraussetzungen für Amtshilfe vorlägen oder dass ein solches Ersuchen gestellt worden sei. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass das Landratsamt in rechtswidriger Weise über Ressourcen des Bundes zur Erledigung eigener Aufgaben verfügt.

Grundsätzlich müsste ein Amtshilfeersuchen, so es denn zulässig wäre, an die Geschäftsführung des Jobcenters gerichtet und von dieser der Trägerversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Da es sich um eine Angelegenheit personalwirtschaftlicher und organisatorischer Bedeutung handelt, ist der Beschluss der Trägerversammlung erforderlich (§ 44c Abs. 2 SGB II). Die Vertreter der BA in der Trägerversammlung könnten in der beschriebenen Konstellation ihre Zustimmung nicht erteilen, da hier offensichtlich eine gewollte und geplante „Personallücke“ beim Landratsamt zu Lasten des Bundeshaushalts gestopft werden soll.

FearOfTheDuck:
 :) Danke für die Erläuterung und den Einblick in den Bereich des SGB II.

frankpady:

--- Zitat von: Opa am 28.02.2023 16:55 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 28.02.2023 14:23 ---Wie sähe das im Rahmen eines Amtshilfeersuchens aus?

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Die Vertreter der BA in der Trägerversammlung könnten in der beschriebenen Konstellation ihre Zustimmung nicht erteilen, da hier offensichtlich eine gewollte und geplante „Personallücke“ beim Landratsamt zu Lasten des Bundeshaushalts gestopft werden soll.

--- End quote ---

Und wem ist die Trägerversammlung in dem Fall Rechenschaft schuldig bzw. wenn die "Trägerversammlung"
über die Personallücke des LRA hinweg geht?

Opa:
Wenn die BA in der Trägerversammlung dieser zweckwidrigen Verwendung von Ressourcen des Bundes zustimmt, kann dies erstens BA-intern von den nächsten Hierarchie-Instanzen (Regionaldirektion, Zentrale) zurückgepfiffen werden.

Zweitens ist das BMAS Aufsichtsbehörde und könnte das Vorgehen untersagen.

Drittens kann der Bundesrechnungshof dies in als Prüfinstanz rügen.

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