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[NW] Laufbahnbefähigung LG 2.2 bei Wechsel Kommune - Land

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Karline:

--- Zitat von: Thomber am 02.03.2023 11:57 ---
--- Zitat von: Bastel am 01.03.2023 09:55 ---
--- Zitat von: Karline am 28.02.2023 22:08 ---
Es ist schon ein Dilemma. Bei A 12 bzw. A 13 gD-Stellen findet man oft den Zusatz, dass man sich mit Masterabschluss nicht bewerben darf. Für die hD-Stellen erfüllt man dann aber auch nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, zumindest nicht, wenn man von der Kommune zum Land wechseln möchte.


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Ist man gezwungen seine Masterabschluss anzugeben? Geht die das etwas an?

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Richtig!   
Ich habe solche Ausschreibungen noch nicht gesehen, aber bitte, dann sollte da auch stehen, dass Volljuristen in A9 bis A13g nichts zu suchen haben usw...  :D  Wo anfangen und wo aufhören?   Im Übrigen stellt sich die Frage, womit der Ausschluss von der Bewerbung rechtlich begründet wird???    Das fast alle Master ja keine Laufbahnbefähigung beinhalten, würde das Argument "Der Bewerber mit Master ist überqualifiziert!" nicht ziehen.  (Zieht das offiziell eigentlich??)


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Hier zwei Beispiele für eine solche Ausschreibung:

https://karriere.nrw/stellenausschreibung/1c9884ed-48cf-421e-8820-c67ab633c8b6

https://karriere.nrw/stellenausschreibung/009daca5-f143-4730-96ab-c92bfe78888f

Wortlaut:
„Bewerbungen von Personen mit einem Masterabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation, die diese für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) qualifiziert, können nicht berücksichtigt werden.“

Auf „vergleichbare Qualifikation“ wird ja auch abgestellt, somit sind auch die Juristen raus.
Wenn man das nun ganz spitzfindig liest, könnte man gerade argumentieren, dass der Master allein (ohne Bewährungszeit in der Laufbahn) ja eben nicht qualifiziert.

Bastel:
Sie stellen aber doch auch Leute als TBs ein. Wer ist den so vezweifelt sich mit einem sehr guten Bachelor auf eine 9b zu bewerben ;D ;D ;D Von Masterabsolventen fangen wir garnicht erst an...

Thomber:
"Wenn man das nun ganz spitzfindig liest, könnte man gerade argumentieren, dass der Master allein (ohne Bewährungszeit in der Laufbahn) ja eben nicht qualifiziert. "


Ja genau das ist ja auch der Grund, warum sich Beamte mit Master unterhalt von A13 h bewerben!  ;)  Man will Dir die Qualifikation nicht zugestehen aber will dich auch nicht im gD.   Dann bleibt nur Entlassung!  ;)

Casa:
Sie erfüllt die Bildungsvoraussetzungen für den hD. Es fehlt die Anerkennung der Laufbahnbefähigung. Dafür bedarf es eines Referendariats. Förderliche Zeiten können bei der Dauer berücksichtigt werden.

Es fehlt eine passende Stelle, die die Bewerberin nicht ausschließt. Nach einer entsprechenden Dauer der Abordnung könnte die Ernennung auf A13 erfolgen.

Alternativ BaW mit Rückkehrrecht, § 22 Abs. 2 S. 1 und S. 2 BeamtStG.

Thomber:

--- Zitat von: Casa am 13.03.2023 20:14 ---Es fehlt eine passende Stelle, die die Bewerberin nicht ausschließt. Nach einer entsprechenden Dauer der Abordnung könnte die Ernennung auf A13 erfolgen.

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- Stelle B schließt Bewerberin nicht aus.
- Warum Abordnung und wer ordnet bitte 10 Monate oder länger ab?

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