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Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt

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was_guckst_du:

--- Zitat von: brian am 01.03.2023 14:03 ---
Es gibt niemanden, der eine Stelle bewertet. Auch kein Arbeitgeber.

--- End quote ---
...aber du weißt schon, wer dir dein Gehalt überweist?

brian:
DEr bewertet aber nicht. der bildet sich eine Rechtsmeinung. Wenn die von meiner abweicht, gehe ich vor GEricht und lasse ein GEricht die Eingruppierung feststellen (auch das Gericht bewertet nicht sondern stellt fest).

was_guckst_du:
so ist es..umgangssprachlich spricht man aber trotzdem von "Bewertung"

SVAbackagain:
Was hätten Stelle und Eingruppierung miteinander zu tun?

Organisator:

--- Zitat von: Thomas673 am 01.03.2023 12:00 ---Hallo,

ich habe in einer Stellenausschreibung einer anderen Behörde eine höhere Eingruppierung gefunden, als ich sie bekomme. Die Anforderungen an die Stelle und der Ausübungsort sind dieselben.
Daher meine Frage: Steht mir nun auch die Eingruppierung zu, da ich ja schon lange meine Stelle mit der niedrigeren Eingruppierung besetze? Kann ich eine neue Stellenbewertung in meiner Behörde fordern?

Viele Grüße
Thomas

--- End quote ---

nein. Die Stellenausschreibungen der anderen Behörde kann zwar sehr ähnlich aussehen, die eingruppierungsrelevanten Arbeitsvorgänge können z.B. aufgrund anderer zeitlicher Anteile zu einer anderen Eingruppierung führen. Insofern kann man von einer Stellenausschreibung keine Rückschlüsse auf eine konkrete Eingruppierung ziehen, allenfalls zu einer gewissen Bandbreite.

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