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Gleiche Tätigkeit unterschiedliches Gehalt

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Flying:

--- Zitat von: brian am 01.03.2023 14:07 ---DEr bewertet aber nicht. der bildet sich eine Rechtsmeinung. Wenn die von meiner abweicht, gehe ich vor GEricht und lasse ein GEricht die Eingruppierung feststellen (auch das Gericht bewertet nicht sondern stellt fest).

--- End quote ---

Jau, du kannst aber auch einfach deinem Arbeitgeber mal einen Hinweis geben, dass sie abweicht und ob mal geschaut werden kann, woran das liegt.
Und dann kann auch ein Arbeitgeber feststellen - zum Gericht gehen kannste dann immer noch. 

was_guckst_du:
...bei der KGSt besteht übrigens eine immer weiter wachsende Sammlung von Stellenbewertungen von allen möglichen Stellen...diese Bewertungen kann man sich ansehen/runterladen...jeder Beschäftigte kann sich einen kostenlosen Account einrichten, wenn der eigene AG Mitglied ist...ist ganz einfach

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