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Familienzuschlag in getrennten Beamten-Familien
Lichtstifter:
Hi Tom,
nach meinen Recherchen und auch nach Rücksprache mit dem BVA bekomme ich in der Trennungszeit noch den "Ehegattenzuschlag". Ist die Scheidung dann mal durch, also rechtskräftig fällt dieser bei mir weg, weil ich nur den Kindern Unterhalt leiste und meiner Ex (Trennungsunterhalt) nicht. Also nach altem noch gültigem Recht ist der Zuschlag auch nicht für die Ewigkeit ausgelegt.
§ 40 (1) Nr. 3 BBesG sagt das so.
Ansonsten kann ich die Querelen bzgl. Umgang und den Kosten die man für das Wohl der Kinder freiwillig auf sich nimmt nur teilen.
Ist alles nicht so schön.
Tom1234:
Das ist korrekt. Soweit ein Kind weiterhin bei Dir lebt, würde der Familienzuschlag bisher auch über den Zeitpunkt der Scheidung weiter gewährt.
Matze1986:
Wenn der Ex-Partner nicht im öD ist und man keinen Unterhalt an selbige(n) zahlt, fällt nach einer Scheidung nur die Stufe 1 weg
Cassio:
--- Zitat ---Der Familienzuschlag aber nicht. Das ist sehr ärgerlich, denn der NRW-FamZ ist nochmal ungefähr so hoch wie der Unterhalt (siehe oben). Der Kindesmutter wird für die Kinder also doppelt Unterhalt bezahlt, einmal vom Staat und einmal von mir.
--- End quote ---
Inwiefern bekommt die Kindsmutter doppelt Unterhalt?
Ihr Arbeitgeber (hier: Besoldungsgeber/Dienstherr) hat einen besonderen Zuschlag, der auf die Anzahl und den Wohnort der Kinder abstellt.
Das hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun.
OP hat hier eine völlig überzogene Anspruchshaltung.
Was wäre, wenn die Kindsmutter bei einem großen deutschen Automobilbsuer ebensolche Zuschläge erhielte? Würde OP dann eb3nso von doppeltem Unterhalt sprechen?
Desweiteten bezweifle ich, dass OP ein Wechselmodell verfolgen möchte. Seine Einlassungen zum Umgang mit seinen Kindern lassen darauf nicht schließen, sondern eher das Gegenteil vermuten.
FredMusterhut:
--- Zitat ---Inwiefern bekommt die Kindsmutter doppelt Unterhalt?
--- End quote ---
Sie bekommt Kindesunterhalt (mindestens 1217 € Netto) und Familienzuschlag (1443 € Brutto). Also am Ende in etwa doppelt so viel, wie nicht-beamtete betreuende Elternteile.
--- Zitat ---Ihr Arbeitgeber (hier: Besoldungsgeber/Dienstherr) hat einen besonderen Zuschlag, der auf die Anzahl und den Wohnort der Kinder abstellt. Das hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun.
--- End quote ---
Das stimmt nicht. Der Familienzuschlag (und so auch der neue AEZ) ist laut Bundesverfassungsgericht so zu bemessen, dass er die Unterhaltspflichten angemessen berücksichtigt:
--- Zitat ---„Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, dem Beamten amtsangemessenen Unterhalt zu leisten. Dies umfaßt auch die Pflicht, die dem Beamten durch seine Familie entstehenden Unterhaltspflichten realitätsgerecht zu berücksichtigen.“ (BVerfG AZ 2 BvL 26/91, 1. Leitsatz).
--- End quote ---
Also hat der Familienzuschlag wohl mit dem Unterhalt zu tun. Es ist genauer genauer gesagt sein einziger Zweck.
Ginge es um zivilrechtliche Gehaltsbestandteile der Kindesmutter dann gäbe es hier nichts zu diskutieren, ganz richtig. Die hätten mit mir nichts zu tun. So ist es aber nicht.
Durch die einseitige Zuweisung des Familienzuschlags wird eine Trennung zwischen Beamten letztlich zum lohnenden Geschäft für den betreuenden Elternteil. Das ist ungerecht und kann Trennungen befördern. Es ist ein falscher Anreiz unseres Staates, der doch eigentlich die Ehe besonders schützen soll (Art. 6 (1) GG).
Ich will nicht mehr Geld vom Steuerzahler. Ich fordere aber ein, den Familienzuschlag fair zu verteilen. Meine neue Familie braucht auch Geld zum leben. So wie es jetzt geregelt ist, ist es ungerecht.
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