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Höherstufung - trotzdem weniger Entgelt + Zurückzahlung

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SVAbackagain:
Der Arbeitgeber muss entweder einseitig oder ggfs. im Einvernehmen die auszuübende Tätigkeit ändern, Jobcrafting ist keine Alternative dazu. Auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber von eher geringerer Güte ist. Ob Dir dabei etwas egal ist, ist in der Sache unbeachtlich. Wenn die auszuübende Tätigkeit darin besteht, Zahlungsanweisungen zur Weiterverarbeitung an Datenerfassungskräfte zu geben, bleibt das auch dann so, wenn es keine Datenerfassungskräfte mehr gibt und man das schneller, besser und einfacher unter Nutzung von EDV selber machen kann, und zwar solange, bis der Arbeitgeber die auszuübende Tätigkeit ändert.

FearOfTheDuck:
Was vielfach passiert, ist, dass es ein AG einfach verpennt die auszuübende Tätigkeit anzupassen, wenn sich aus der geänderten Rechtslage oder aus technischer Veränderung oder sonst etwas heraus eine Anpassung ergibt.
In deinem Beispiel, Isie, ändert sich nichts an der übertragenen auszuübenden Tätigkeit, der AG verpasst es, diese anzupassen, selbst wenn die ausgeübte Tätigkeit sich mittlerweile völlig verändert hat. Ich sehe aber in erster Linie ein Versagen des AG, der in den meisten Fällen Personal genau hierfür vorhält.

MoinMoin:

--- Zitat von: Isie am 04.03.2023 10:05 ---Der Arbeitgeber erkennt nicht, dass die gestiegene Komplexität zu einer Verschiebung der Zeitanteile bei den Arbeitsvorgängen führt. Er schult die Sachbearbeiter, aber ändert sonst nichts.
Das habe ich zwar bezüglich der Zeitanteile konstruiert, aber die Situation, dass die Arbeit komplizierter wird und niedrigerwertige Tätigkeiten automatisiert werden, habe ich oft genug erlebt.

--- End quote ---
Der Vorgesetzte des Arbeitnehmer oder mindestens der Arbeitnehmer müsse selbstständig erkennen, dass die Zeitanteile der auszuübenden Tätigkeiten zu ändern sind, weil man ansonsten die Arbeit nicht schafft (da nach 45% immer noch ein Berg unerledigt da liegt) und man bei den restlich 55% nach 50% nichts mehr zu tun hat und 5% idle Modus hat.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben.


Ode rum bei SVAs Beispiel zu bleiben:
Der AN müsste (sofern seine auszuübenden Tätigkeiten wirklich fix als ALGII Bearbeitung definiert ist) sich stumpf weigern Bürgergeldbearbeitung zu machen, da dies nicht seiner Tätigkeit entspricht.
 8)

und ja, im öD sind die meisten Ag damit überfordert den An Tätigkeiten zu zuweisen.

SVAbackagain:
Der Arbeitgeber könnte das ja auch zur Aufgabe des Arbeitnehmers machen. Da das, wie eine Führungsaufgabe, allerdings ständig zu verrichten wäre, machte es die Gesamttätigkeit wohl zu einem einzigen und mutmaßlich deutlich höherwertigen Arbeitsvorgang. Unterlässt der Arbeitgeber dies und wird auch nicht anderweitig dahingehend tätig, kommt es halt zu Gesprächen wie „Hast Du seit Anfang des Jahres auch so wenig zu tun? Es beantragt einfach keiner mehr ALG II…“ - „Ja, ganz komisch. Dafür landen hier ständig irgendwelche Anträge auf ein sog. ‚Bürgergeld‘. Was machste damit?“ - „An den Chef weiterleiten.“ - „Ist der nicht seit Wochen nicht da?“ - „Mag sein, sein etatmäßiger Stellvertreter wurde ja gestrichen und beauftragt wurde auch keiner. Berichtslinie wurde auch nicht geändert.“ - „Das wird ja dann so gewollt sein.“ - „Ja, ich frag mich nur, was jetzt mit den ganzen Hilfebedürftigen ist, die ALG II bekommen haben…“ - „Man liest ja immer: Wirtschaft brummt, Arbeitskräftemangel…“ - „Ja, das wird’s sein!“ Zumindest dann, wenn die Arbeitnehmer alles richtig machen.

Kondor:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.03.2023 09:16 ---
--- Zitat von: Kondor am 03.03.2023 17:13 ---@Isie: Genau so sieht es zur Zeit aus.  :-\

--- End quote ---
Das ist fraglich.
In welcher Form und unter welcher Beteiligung des PRs ist dir denn die Tätigkeit im Januar übertragen worden?
Wenn der AG da nicht nachweisen kann, dass du die Tätigkeit übertragen bekommen hast, dann ist uU auch keine  nachteilige Höhergruppierung durchgeführt worden..

--- End quote ---

Die Neubewertung des Arbitsgebietes ist auf Antrag meiner Vorgesetzten zustande gekommen. Wie gesagt: Rückwirkend zum 1. Januar 2022. Welche Gremien weiter daran beteiligt waren, kann ich nicht sagen. Die Bearbeitung hat jedenfalls fast ein Jahr gedauert. In dieser Zeit bin ich in der Erfahrungsstufe gestiegen und habe in der Zeit monatlich mehr verdient, als ich jetzt mit der Stufenerhöhung bekomme. Daher auch eine Rückforderung.

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