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Höherstufung - trotzdem weniger Entgelt + Zurückzahlung

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Isie:
Der Arbeitgeber erkennt nicht, dass die gestiegene Komplexität zu einer Verschiebung der Zeitanteile bei den Arbeitsvorgängen führt. Er schult die Sachbearbeiter, aber ändert sonst nichts.
Das habe ich zwar bezüglich der Zeitanteile konstruiert, aber die Situation, dass die Arbeit komplizierter wird und niedrigerwertige Tätigkeiten automatisiert werden, habe ich oft genug erlebt.

SVAbackagain:
Es geht doch um die auszuübende Tätigkeit und nicht die ausgeübte Tätigkeit. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich durch Schulungen, Gesetzesänderungen usw. doch überhaupt nicht. Sie ändert sich nur, wenn der Arbeitgeber sie - ggfs. im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer - ändert. Ist der Arbeitnehmer bspw. für die Berechnung und Auszahlung des ALG II zuständig und der Gesetzgeber schafft das ALG II ab und ersetzt es durch das Bürgergeld, ist die auszuübende Tätigkeit immer noch Berechnung und Auszahlung des ALG II, bis sie geändert wird.

Isie:
Es hat doch sicher jeder von uns schon mal erlebt, dass sich eine auszuübende Tätigkeit nur dadurch verändert hat, dass Teile davon automatisiert oder durch Änderung von Rechtsvorschriften einfacher oder komplizierter wurden. Sicherlich wäre es wünschenswert, dass der Arbeitgeber das erkennt und die veränderte Tätigkeit explizit überträgt. Aber oft ist es eben so, dass die für die Aufgabenerfüllung zuständige Organisationseinheit die Info bekommt, dass sich anzuwendende Vorschriften oder Programme geändert haben und dies bei der Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen sei. Und alle führen die bisher auszuübende Tätigkeit weiter aus, aber die leicht veränderten Rahmenbedingungen führen zu einer Verschiebung der Zeitanteile.

SVAbackagain:
Aber dann hat sich die auszuübende Tätigkeit nicht geändert, sondern Arbeitnehmer haben sich zur Unbotmäßigkeit verschworen.

Isie:
Das verstehe ich nicht. Es ist doch völlig normal, dass sich eine Tätigkeit im Laufe der Jahre ändert. Wenn ich früher eine Zahlungsanweisung ändern wollte, war das ein ganz anderes Prozedere und ein anderer Zeitaufwand als 20 Jahre später. Aber mir war doch mehr oder weniger egal, ob meine Zahlungsanweisung durch Datenerfassungskräfte eingelesen wurde oder ob ich das 20 Jahre später direkt am PC selber mache. Und ob die von mir durchzuführende Feststellung von Anspruchsvoraussetzungen für die Zahlungsanweisungen einfacher oder komplizierter geworden ist, konnte ich nicht beeinflussen. Was ist daran unbotmäßig, eine auszuübende Tätigkeit, die sich durch vom Arbeitgeber kommunizierte äußere Einflüsse verändert hat, auszuüben?

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